Prozesskostenhilfe bei scheidung

mann möchte sich scheiden lassen, ist berufstätig,zahlt unterhalt für kinder und noch-ehefrau.ihm bleibt der sogenannte „selbsterhaltungswert“.möchte prozesskostenhilfe beantragen.lange vor der ehe hat er eine lebensversicherung abgeschlossen.kann ihm die prozesskostenhilfe abgelehnt werden mit der begründung,dass diese lebensversicherung gekündigt werden kann und somit die scheidungskosten beglichen werden können?

Das kann durchaus passieren. Lebensversicherungen sind einzusetzendes Vermögen. Nur soweit eine besondere Härte im Einzelfall vorgetragen wird kann davon abgewichen werden. Vor der Kündigung sollten die Möglichkeiten der Beleihung bzw. der Möglichkeit der Teilentnahme aus dem Rückkaufswert geprüft werden. Eine Kündigung ist so nicht nötig.

Prozesskostenhilfe ist wie auch Beratungshilfe eine Form der Sozialhilfe. Dem Steuerzahler sind erst dann diese Kosten aufzubürden wenn alle Möglichkeiten des Antragstellers ausgeschöpft sind.

ml.

hallo mileslucis…vielen dank für deine antwort.
was wären denn härtefälle?

Das für vdas Verfahren zuständige Organ entscheidet auch über die Gewährung der Prozesskostenhilfe. Dies ist vorliegend der Richter. Bei der Bewilligung ist nicht alles schwarz und weiß. Will damit sagen, es kommt auch darauf an an wen man gerät und welcher Rechtssprechung sich dieser anschließt.

Genauso wenig sind die Härtefälle zu katalogisieren. Es kommt auf den Einzelfall an. So könnte es z.B. die Kündigung als unzumutbar gelten wenn ein Antragsteller aufgrund einer Behinderung/Krankheit keine neue Versicherung mehr erhalten würde, oder nur mir exorbitanten Beiträgen. Auch kann eine Zweckgebundenheit des Rückkaufswertes vorgetragen werden, z.B. schon länger geplante Ablösung eines Baudarlehens etc.

ml

danke für deine hilfe mileslucis

Nächste Frage wäre dann bezüglich der Lebensversicherung vom Mann,ob die Noch-Ehefrau Anspruch auf ein Teil der Lebensversicherung hat im Falle der Kündigung!?

lg