Hallo miteinander,
angenommen, jemand hat ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht gewonnen.
Dem Kläger war vom Gericht Prozesskostenhilfe gewährt worden, der Text lautet: "Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bewilligt und Rechtsanwältin XY beigeordnet (§166 VwGO, §§ 114, 115, 119, 120, 121 ZPO). Ratenzahlungen sind nicht zu leisten.
Die Anwältin überweist nach einigen Wirrungen (Geld war monatelang „falsch verbucht“…) den Betrag an den Kläger, den die Gegenseite bezahlt hat, schickt aber eine Anwaltsrechnung und zieht diesen Betrag gleich ab.
Auf Nachfrage, warum der Kläger Anwaltskosten zu bezahlen hat, obwohl Prozesskostenhilfe zugesagt war, heißt es, das sei so korrekt.
Stimmt das ? Auf dem Merkblatt für die Prozesskostenhilfe steht, dass Anwaltskosten übernommen werden, wenn der Anwalt vom Gericht beigeordnet wurde, und das ist hier doch der Fall ?
Falls das Vorgehen der fiktiven Anwältin wirklich falsch ist, was könnte der Kläger tun, um die ja indirekt bezahlten Anwaltskosten zu bekommen ?
Vielen Dank und viele Grüße
Insel