pünktliche Lohnzahlungen

Wo finde ich Hinweise, bis wann der Lohn vom Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlt werden muß? Muß der Termin der Lohnzahlungen im Arbeitsvertrag stehen? Was gilt, wenn dazu im Arbeitsvertrag nichts festgehalten ist?

Danke, Elke.

Hallo Elke.

Wo finde ich Hinweise, bis wann der Lohn vom Arbeitgeber an
einen Arbeitnehmer gezahlt werden muß?

entweder:
§ 614 BGB Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

oder:
§ 64 HGB Gehaltszahlung
Die Zahlung des dem Handlungsgehilfen zukommenden Gehalts hat am Schlusse jedes Monats zu erfolgen. Eine Vereinbarung, nach der die Zahlung des Gehalts später erfolgen soll, ist nichtig.

Im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag können aber Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein, die von § 614 BGB abweichen. Es ist sogar in aller Regel so, daß die Vergütung gemäß Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag „bis zum 15. Kalendertag“ oder „am 10. Arbeitstag“ des laufenden Monats oder „am Monatsletzten“ gezahlt werden muß. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.

Muß der Termin der
Lohnzahlungen im Arbeitsvertrag stehen?

– Nein.

Was gilt, wenn dazu im
Arbeitsvertrag nichts festgehalten ist?

– siehe oben

Je nachdem muß Dein Gehalt also - soweit nicht anders wirksam vereinbart - am Monatsletzten oder Ersten des Folgemonats Dir zugegangen sein.

Gruß,
LeoLo