Räum-und Streupflicht Eigenheim

Herr A. hat ein Haus in einem Bauabschnitt gebaut, welcher noch nicht an die Gemeinde „übergeben ist“, sprich er ist eigentlich noch in Hand des Grundstückverkäufers, hier Firma B genannt.
Hier geht es im Besonderen um die Strassen in dem Gebiet. Vor dem Haus von Herrn A. gibt es keinen Bürgersteig und die Strasse ist keine Durchgangs- sondern eher Nebenstrasse von höchstens 2,50m Breite. Wie sieht es versicherungstechnisch mit der Streu- und Räumpflicht aus, muß Herr A. vor seinem Haus die halbe Strasse im Winter räumen oder ist dafür noch der Besitzer des Bauabschnittes, Firma B. zuständig?

P.S. Es ist keine Ausschilderung als Privatstrasse mit eingeschränktem Winterdienst vorhanden.Und auch im Grundstücks-Kaufvertrag des Herrn A steht nichts bezüglich der Streu- und Räumpflicht