Räumung: Schadenersatz möglich?

Hallo,

es existiert ein Vertrag zur Erbauseinandersetzung nach dem Dinge bis zum Datum xx um 20:00 Uhr aus einem Haus zu entfernen sind.
Es stehen trotzdem noch Möbelteile (1 Schlafzimmer fast komplett) im Haus, die dem Gegner zugesprochen sind und die dieser bis zu dem Datum zu entfernen hatte, was er aber nicht tat. Nachfrist ist gesetzt schriftlich per Brief.

Kann der Hausbesitzer für die Zeit in der die Möbel unberechtigt lagern, Schadenersatz z. B. Miete (hier ist 6.- € Kaltmiete pro m² üblich für den Raum) geltend machen.
Falls „Ja“ oder falls „Nein“ wäre jedenfalls der Text eines BGB-§ oder ähnliches oder eines Urteils zur weiteren Diskussion schön.

Hallo,

es existiert ein Vertrag zur Erbauseinandersetzung nach dem
Dinge bis zum Datum xx um 20:00 Uhr aus einem Haus zu
entfernen sind.

Es stehen trotzdem noch Möbelteile (1 Schlafzimmer fast
komplett) im Haus, die dem Gegner zugesprochen sind und die
dieser bis zu dem Datum zu entfernen hatte, was er aber nicht
tat. Nachfrist ist gesetzt schriftlich per Brief.

Kann der Hausbesitzer für die Zeit in der die Möbel
unberechtigt lagern, Schadenersatz z. B. Miete (hier ist 6.- €
Kaltmiete pro m² üblich für den Raum) geltend machen.

Ja, denn er kann die Räume ja nicht selber nutzen,…

schönen Tag noch,