Rauchergesetz / Rauchverbot /

Hallo
wer weis das Jahr wo das Rauchen bis zum 16. lebensjahr noch erlaubt war ??
oder anders rum wann wurde das Gesetz erlassen wo man 16 sein musste um
Zigaretten oder änliche tabakwaren erwerben zu können
brauche nur das Jahr
 danke im voraus :smile:

seit 2007 muss man 18 sein.

Hallo,

da bist Du auch in die Falle gestolpert. Die Frage zielt aber darauf ab, wann die Altersbeschränkung 16 eingeführt wurde.

Nimms locker, ich bin ebenfalls reingefallen.

Gruß
vdmaster

Rauchen vor 16 durfte man bis zum Erlass des JÖSchG 1952:
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_%28D…
bzw, Gesetzestext selber:
[http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=…](http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl%23 bgbl %252F%252F*%5B%2540attr_id%253D%2527bgbl151s0936.pdf%2527%5D__1406887669803)

Hallo,

Rauchen vor 16 durfte man bis zum Erlass des JÖSchG 1952:

So pauschal ist dies allerdings falsch.

Im Jugendschutzgesetz steht lediglich, dass das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet ist. Also im stillen Kämmerlein war es noch nie eingeschränkt.

Gruß Merger

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Rauchen vor 16 durfte man bis zum Erlass des JÖSchG 1952:

So pauschal ist dies allerdings falsch.

so pauschal ist das allerdings richtig. lies die frage.

Rauchen vor 16 durfte man bis zum Erlass des JÖSchG 1952:

So pauschal ist dies allerdings falsch.

so pauschal ist das allerdings richtig. lies die frage.

Für dich zur Erinnerung:

wer weis das Jahr wo das Rauchen bis zum 16. lebensjahr noch erlaubt war ??

In der Öffentlichkeit - hast Du recht.
Aber im stillen Kämmerlein - hast Du unrecht, denn da gab es noch nie eine Einschränkung.

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Für dich zur Erinnerung

für dich zur erinnerung: lies fragen komplett und nicht nur die erste hälfte. sonst kommt da nur unsinn als antwort raus.

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Rauchen vor 16 durfte man bis zum Erlass des JÖSchG 1952:
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_%28D…

Wie Merger schon bemerkte, darf auch heute ein 12jähirger in seinem Zimmer rauchen.
Auch dürfen Kindern und Jugendlichen Tabakwaren gegeben werden - außer in Verkaufstellen, Gaststätten oder in der Öffentlichkeit.

Die Antwort auf die erste Frage kann daher nur lauten:
Bis 1952 durften Jugendliche in der Öffentlichkeit rauchen.
Außerhalb der Öffentlichkeit ist es bis jetzt nicht verboten.

bzw, Gesetzestext selber:
[http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=…](http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl%23 bgbl %252F%252F*%5B%2540attr_id%253D%2527bgbl151s0936.pdf%2527%5D__1406887669803)

Da steht auch nichts vom Verkauf, sondern nur vom Rauchen in der Öffentlichkeit.
Die Antwort auf den zweiten Teil der Frage sollte also lauten:
Es war unter 16jährigen nie verboten, Tabak zu kaufen.
Erst die aktuelle Version des JuSchG verbietet den öffentlichen Verkauf an unter 18jährige.

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Wie Merger schon bemerkte, darf auch heute ein 12jähirger in
seinem Zimmer rauchen.
Auch dürfen Kindern und Jugendlichen Tabakwaren gegeben werden

  • außer in Verkaufstellen, Gaststätten oder in der
    Öffentlichkeit.

Die Antwort auf die erste Frage kann daher nur lauten:
Bis 1952 durften Jugendliche in der Öffentlichkeit rauchen.
Außerhalb der Öffentlichkeit ist es bis jetzt nicht verboten.

Merger hat in diesem Fall auch nach meinem Dafürhalten Recht und Testare hat nicht genau gelesen.

Hier:

http://www.deine-staerken.org/ab-wann-darf-man-rauch…

wird das ebenso beschrieben, Zitat:

Im privaten Bereich gelten die Verbote des Jugendschutzgesetzes nicht, sondern nur in der Öffentlichkeit. Zu Hause im Kreise der Familie oder im privaten Raum, tritt diese Regelung nicht in Kraft. So können auch gegen Eltern, die ihre Kinder zu Hause rauchen lassen, keine Bußgelder verhängt werden. Allerdings beinhaltet das Jugendschutzgesetz bestimmte Vorschriften, die auch Eltern die Botschaft, ihr Kind so lange wie möglich vom Suchtstoffkonsum fernzuhalten.

Gruß
Tina

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Wie Merger schon bemerkte, darf auch heute ein 12jähirger in
seinem Zimmer rauchen.
Auch dürfen Kindern und Jugendlichen Tabakwaren gegeben werden

  • außer in Verkaufstellen, Gaststätten oder in der
    Öffentlichkeit.

wo genau habe ich was anderes behauptet?

versuch doch einfach nochmal, die frage und die antwort sinngemäß zu erfassen. und natürlich gilt für den gefallenen engel das gleiche.
aber das ist ja schon bekannt, dass sie probleme mit dem leseverstehen hat. deshalb mache ich mir da keinerlei hoffnungen, dass sie das begreift.

ich bin hier jedenfalls raus. über derartigen blödsinn diskutiere ich nicht.

Für dich zur Erinnerung

für dich zur erinnerung: lies fragen komplett und nicht nur
die erste hälfte. sonst kommt da nur unsinn als antwort raus.

Was Du natürlich selbst nicht getan hast, oder hast du ganz einfach den Text der Frage nicht verstanden ?

Und wieder mit einem neuen Nick unterwegs mein Lieber User!

Plonk!

ein wichtiger beitrag zum thema!

Was Du natürlich selbst nicht getan hast, oder hast du ganz
einfach den Text der Frage nicht verstanden ?

Und wieder mit einem neuen Nick unterwegs mein Lieber User!

Plonk!

oder auch nicht.

komisch, dass mich das so gar nicht überrascht.

wie meinen die Herren Rübe5, Testare_, nurkurzda
ja - komisch ist, dass alle anderen nicht deiner Meinung sind.

Wie kommt es denn.

Ach ja - Rübe5, Testare_ und nurkurzda sind ja bekannt dafür.

Und auch egal wie die Frage lautete,
deine pauschale Antwort war definitiv falsch!

Und nun darfst Du dich mit dir selbst unterhalten.
Wielleicht antwortest Du jetzt ja auch mit einem weiteren Nick.

Ende!

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ja - komisch ist, dass alle anderen nicht deiner Meinung sind.

seit wann ist wissen eine mehrheitsentscheidung?

Und auch egal wie die Frage lautete,
deine pauschale Antwort war definitiv falsch!

deine meinung dazu tangiert mich äußerst peripher. du hast die frage nicht verstanden, die antwort nicht gewusst, google kannst du nicht bedienen und meine antwort hast du auch nicht begriffen. stattdessen kommen von dir allein pöbeleien.

sowas nennt man dann troll. schönes restleben noch.

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seit wann ist wissen eine mehrheitsentscheidung?

Wo Du recht hast, hast Du recht.

Also für dich lieber Troll zitiere ich noch einmal deine Antwort:

Rauchen vor 16 durfte man bis zum Erlass des JÖSchG 1952:

bedeutet also, ab 1952 ist das Rauchen für Menschen in Deutschland unter 16 Jahren grundsätzlich per Gesetz verboten.

Und dies ist völliger Blödsinn.

Rauchen ist nur in der Öffentlichkeit verboten.

Und es ändert sich auch nichts, wenn Du dich ständig mit neuen Nicks anmeldest.

Schluss Ende Aus - mit einem Troll diskutiere ich nicht mehr.

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Rauchen vor 16 durfte man bis zum Erlass des JÖSchG 1952:

bedeutet also, ab 1952 ist das Rauchen für Menschen in
Deutschland unter 16 Jahren grundsätzlich per Gesetz verboten.

nein. versuch’s mal mit sinnentnehmendem lesen.

Und dies ist völliger Blödsinn.

richtig. und deshalb verstehe ich auch nicht, wie du darauf kommst, dass ich das wohl so gemeint haben könnte.

doch, verstehe ich doch: das liegt an deiner persönlichen bosheit. du unterstellst allen anderen grundsätzlich das allerschlechteste, um selber glänzen zu können.
hast du dich mit diesem problem von minderwertigkeitsgefühlen schon mal an einen arzt gewandt?

Rauchen ist nur in der Öffentlichkeit verboten.

ah. ok. nur gut, dass DAS jetzt in keiner weise verallgemeinert. rauchen in der öffentlichkeit ist seit wann verboten? und in welchem land?

Und es ändert sich auch nichts, wenn Du dich ständig mit neuen
Nicks anmeldest.

tja, da kommst du auch nicht drüber weg, hm?
ich wiederhole mich: das geht dich einen feuchten an. einen ganz feuchten. dein mangel an phantasie, dir einen neuen nick einfallen zu lassen, ist nicht mein problem.

Schluss Ende Aus - mit einem Troll diskutiere ich nicht mehr.

ah so. deshalb das ‚plonk‘ in deinem drittletzten posting. nur gut, dass dein gedächtnis genauso gut ist wie deine fähigkeiten in bezug auf lesen und verstehen. und natürlich auch in bezug auf logik.

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