Unter der Berücksichtigung, dass Sie psychisch krank ist, mit
welcher Höchststrafe hätte sie zu rechnen?
Ist die Frau aufgrund ihrer Erkrankung schuldunfähig, wird sie auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen, den sogenannten Maßregelvollzug.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug
Aus dem Maßregelvollzug kommt man erst dann wieder in Freiheit, wenn man (salopp gesagt) „geheilt“ ist und keine Gefahr mehr darstellt.
Ist die Frau trotz ihrer Erkrankung schuldfähig, wird sie „ganz normal“ verurteilt. Die Höchststrafe (!) darauf ist lebenslänglich. Das bedeutet einen Zeitraum von mindestens (!) 15 Jahren. Im Schnitt sitzen „Lebenslängliche“ zwischen 17 und 20 Jahren ein, wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld erkennt, zwischen 20 und 23 Jahren. Es kommt aber auch vor, dass jemand 30 oder 40 oder 50 Jahre in Haft bleibt.
Angenommen die Frau wird nach XX Jahren wieder aus der Haft /
Psychiatrie entlassen. Hätte Sie in irgendeinerweise das Recht
ihr Kind zu sehen oder wird ihr mit der Tat jegliches Recht
entzogen?
Wird die Frau „ganz normal“ zur Höchststrafe verurteilt, dann dürfte das Kind, wenn die Frau das Gefängnis verlässt, bereits erwachsen sein. Kein erwachsenes Kind ist verpflichtet, seine Eltern zu sehen.
Aber auch, wenn die Mutter nach (sagen wir mal) zehn Jahren aus dem Maßregelvollzug entlassen wird, dürfte es stark davon abhängen, wie sich das Kind dazu äußert. Auch Minderjährige werden nicht unbedingt gegen ihren Willen zum Umgang gezwungen - und sicher nicht in einem Fall, wo es doch ein sehr plausibles Argument für den Kontaktabbruch gibt.
Gruß,
Max