Recherche für ein Buchprojekt: Versuchter Mord an eigenem Kind - mögliches Urteil

Für einen neuen Roman suche ich Unterstützung bei der Recherche. Es geht um ein Mögliches Urteil bei einem Mordversuch an Kind und Ehemann. Ich hoffe die Infos sind nicht allzu spärlich …

Eine krankhaft gläubige Mutter versucht Ihren Mann und Ihr Kind zu töten. Sie verletzt im Kampf ihren Mann mit einem Messer. Ihrem Baby flößt sie im Anschluss ein hochdosiertes Schlafmittel ein. Sie wird durch einen Polizeieinsatz gestört, Kind und Mann überleben.

Unter der Berücksichtigung, dass Sie psychisch krank ist, mit welcher Höchststrafe hätte sie zu rechnen?

Angenommen die Frau wird nach XX Jahren wieder aus der Haft / Psychiatrie entlassen. Hätte Sie in irgendeinerweise das Recht ihr Kind zu sehen oder wird ihr mit der Tat jegliches Recht entzogen?

Herzlichen Dank

Hallo!

Unter der Berücksichtigung, dass Sie psychisch krank ist,

die Frage ist: wie wirkt sich die psychische Erkrankung konkret aus?

Gruß
Tom

Hallo Tom, vielen Dank für Deine Rückfrage.

Sie leidet unter eine Persönlichkeitsstörung, ist zudem krankhaft gläubig leidet unter extremen Verlustängsten. Gott hat ihr zwar gesagt, dass ich Mann genau der richtige ist, aber sie merkt, dass er ihr entgleitet. Zunächst versucht er es im Guten, stellt zur Bedingung, dass sie sich in Behandlung gibt. Doch sie bricht die Therapie ab. Als ihr Mann sie daraufhin verlassen und aufgrund ihrer psychischen Verfassung auch das Kind mitnehmen will, dreht sie - quasi im Affekt - durch.

Hallo!

War sie zum Tatzeitpunkt in der Lage das Unrecht ihrer Tat einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln oder nicht?
(Ich beziehe mich jetzt nicht auf einen Affekt)

Gruß
Tom

Unter der Berücksichtigung, dass Sie psychisch krank ist, mit
welcher Höchststrafe hätte sie zu rechnen?

Ist die Frau aufgrund ihrer Erkrankung schuldunfähig, wird sie auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen, den sogenannten Maßregelvollzug.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug

Aus dem Maßregelvollzug kommt man erst dann wieder in Freiheit, wenn man (salopp gesagt) „geheilt“ ist und keine Gefahr mehr darstellt.

Ist die Frau trotz ihrer Erkrankung schuldfähig, wird sie „ganz normal“ verurteilt. Die Höchststrafe (!) darauf ist lebenslänglich. Das bedeutet einen Zeitraum von mindestens (!) 15 Jahren. Im Schnitt sitzen „Lebenslängliche“ zwischen 17 und 20 Jahren ein, wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld erkennt, zwischen 20 und 23 Jahren. Es kommt aber auch vor, dass jemand 30 oder 40 oder 50 Jahre in Haft bleibt.

Angenommen die Frau wird nach XX Jahren wieder aus der Haft /
Psychiatrie entlassen. Hätte Sie in irgendeinerweise das Recht
ihr Kind zu sehen oder wird ihr mit der Tat jegliches Recht
entzogen?

Wird die Frau „ganz normal“ zur Höchststrafe verurteilt, dann dürfte das Kind, wenn die Frau das Gefängnis verlässt, bereits erwachsen sein. Kein erwachsenes Kind ist verpflichtet, seine Eltern zu sehen.

Aber auch, wenn die Mutter nach (sagen wir mal) zehn Jahren aus dem Maßregelvollzug entlassen wird, dürfte es stark davon abhängen, wie sich das Kind dazu äußert. Auch Minderjährige werden nicht unbedingt gegen ihren Willen zum Umgang gezwungen - und sicher nicht in einem Fall, wo es doch ein sehr plausibles Argument für den Kontaktabbruch gibt.

Gruß,
Max