Hallo,
folgende Situation:
Ein Kind, minderjährig, besucht einen Kurs bei einem Verein, ist dort aber nicht Mitglied. Während des Kurses werden Fotos gemacht und später in der Vereinseigenen Zeitung (auch als PDF im Internet herunterladbar) veröffentlicht. Durch Zufall entdecken die Eltern das PDF im Internet.
Die Eltern wurden nicht gefragt ob Fotos vom Kind gemacht, Geschweige denn veröffentlicht werden dürfen. Das Kind ist deutlich auf 2 Fotos in einer Gruppe von ca. 10 weiteren Kindern gut erkennbar. Es stehen keine Namen der Kinder dabei.
Bei der Anmeldung wurde lediglich ein einfaches Anmeldeformular mit Versicherungstechnischen Klauseln unterschrieben.
Haben die Eltern einen Anspruch auf Unterlassung? Welche Paragraphen würden hier greifen? Oder müssen die Eltern das einfach so hinnehmen? Die Zeitungen sind ja bereits gedruckt und wahrscheinlich bereits verteilt.
Vielen Dank für Antworten!
Viele Grüße
Steffi