Recht auf Austauschgerät

Hallo,

Folgenden fiktiven Fall möchte ich gerne zur Diskussion stellen.

Mister X hat im Nov 2005 bei einem Versandhandel Firma A eine Waschtrockner der Firma B gekauft mit einer 48 monatigen Garantie.
Im Jan 2006 ging das Gerät das erste Mal kaputt.
Bei Anruf der auf den Garantieunterlagen vermerkten Nummer Firma C (macht für Firma A eigentlich immer den Service) wurde unter Verweis, dass es sich um ein Gerät der Frima B handelt und dafür sei der Service Firma D zuständig, Mister X solle da anrufen.
Die Firma D wiederum beauftrage Frima E mit der Reparatur, (loses Kabel) danach lief das Gerät wieder.
Anfang April ging das Gerät augenscheinlich mit dem selben Defekt wieder kaputt. Anruf bei Service Firma D, diese beauftragte wieder Firma E, Firma E stellt wieder gleiches loses Kabel fest.
Beim Test von Mister X am nächsten Tag, nach kurzer Zeit (ca. 10 min) wieder das selbe Problem - Gerät wieder defekt.
Anruf bei Firma E - sie bräuchten neuen Auftrag von Firma D.
Anruf bei Firma D - sie beauftragen jetzt einen anderen Service Firma F, der meldet sich dann wegen Termin.
Termin von Firma F in zwei Wochen trotz dringender Bitte auf frühren Termin.
Anruf bei Firma D - sie können nichts tun, Mister X soll sich gedulden.

Nun folgende Fragen:
Wie lange hat eine Firma Zeit einen Mangel zu beheben?
Ab wann hat Mister X Anspruch auf ein anders Gerät?
Kann Mister X das Gerät einfach zurückgeben?
Wer (Welche Firma) ist eigentlich der richtige Ansprechpartner?

Sorry ist leider etwas länger geworden.

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

zuviele A´s und D´s und X´s… Deshalb keine Antwort?

Firma A ist der Verkäufer und einziger Vertragspartner. Und dem würde ich den Schaden schriftlich noch einmal darlegen und eine letzte Frist zur Reparatur (2 Wochen) setzen. Mit Hinweis darauf, dass man dann weitere Nachbesserungen ablehnen wird und Kaufvertrag wandelt (rückgängig machen).

Der Händler kann dann Firma K anrufen und die beauftragt L oder M oder N. Kann Ihnen wurscht sein.

Einen RA einzuschalten schadet auch nicht, den zahlt nämlich der Gegener, der die Sache nicht auf die Reihe kriegt. Also aus meiner Sicht.

VG
T.