Hallo.
Nachdem ich schon viel Gutes in den Foren gelesen habe, nun mein erster Post
Im Bereich „Ämter und Behörden“ als auch in „Allgemeinen Rechtsfragen“ wurde das Thema Einbürgerung/deutsche Staatsbürgerschaft zwar bereits angeschnitten, aber leider passte keine Diskussion zu folgendem theoretischen Fall:
Ein Mann ist verheiratet mit einer Ausländerin, sagen wir Sie ist Koreanerin. Die Frau ist 1981 in Deutschland geboren, ihre Eltern waren zu dem Zeitpunkt weniger als 8 Jahre in Deutschland als Gastarbeiter tätig. Insgesamt waren die Eltern knapp 18 Jahre in Deutschland und haben zu Gunsten von irgendwelchen Steuerrückzahlungen auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichtet und sind nach Korea zurückgekehrt. Die Frau des Deutschen hat eine deutsche Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde die den entsprechendem Rathaus vorliegt und ausgehändigt/ausgestellt wurde.
Die Frau, da sie auch noch die Grundschule in Deutschland absolviert hat, spricht sehr gutes Deutsch und ist mit einem Deutschen verheiratet, ergo: Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland kein Problem.
Frage 1) Hat sie auch, oder ab wann, Recht auf eine Arbeitserlaubnis?
Die Hauptfrage: Hat die Frau bereits jetzt, z. B. durch die Geburt, Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft? Im Internet war dazu folgendes zu lesen (Zitat von der Webseite einer Anwaltskanzlei):
„Ein Kind von zwei Ausländern erwirbt die deutsche Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsrecht, wenn sich ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Dasselbe gilt wenn ein Elternteil freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger, Angehöriger eines gleichgestellten EWR-Staats ist oder eine Aufenthaltserlaubnis EG besitzt. Das Kind hat dann mit seiner Geburt - ohne zusätzliche Antragstellung - die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Standesbeamten bei der Erstellung der Geburtsurkunde überprüft.“
Mit Naivität könnte man den letzten Satz so interpretieren: „Wer eine deutsche Geburtsurkunde hat, darf auch Deutscher werden.“ Dies wird wohl so nicht stimmen. Hat jemand dazu eine konkrete Idee um Licht in das Dunkel zu bringen?
Vielen Dank und Gruß,
Daniel.