Recht auf Taxi bei Bahnfahrt

Hallo zusammen,

ich würde gerne in einer Gruppe von 6 Personen demnächst nach Dortmund reisen. Einzige Möglichkeit ist für uns die Bahn. Allerdings haben wir das Problem, dass wir mit dem letzten Zug reisen und unsere Umsteigezeit nur etwa 15 Minuten beträgt. Bekannterweise kommt es ja doch desöfteren zu Verspätungen in dieser Höhe bei der Bahn.
Nun zu meiner Frage: Angenommen wir verpassen den Zug zu unserem Zielort wegen einer Verspätung von beispielsweise 20 Minuten, wie sehen dann unsere Rechte aus? Haben wir das Recht auf ein Taxi für die letzten etwa 100km? Oder bekommen wir dann sogar eine Hotelübernachtung? Hoffe mal, dass wir nicht zusehen müssen, wie wir nach Hause kommen…

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß SVM1912

Hallo zusammen,

ich

und schon darf nicht mehr geantwortet werden, denn mit dem Wörtchen „ich“ hast Du dich nicht an die Bedingungen von dem Forum gehalten.

Also bitte hier einmal reinlesen: FAQ:1129

Hallo SVM1912
Wie so oft bei solchen Fragen vermute ich, dass die Antwort so lautet, wie die der meisten Anwälte: „es kommt darauf an“.
Ich habe schon einmal ein Taxi nehmen können um einen Anschlusszug erreichen zu können obwohl mein Zug ausgefallen ist. Das lag irgendwelchen bestimmten Regelungen zugrunde.
In eurem Falle:
Sobald die Verspätung auf „äussere Umstände“ zurückzuführen ist, also Unwetter oder sonstige Dinge, die die Bahn nicht zu verantworten hat, so hängt es stark von ihrem „good will“ ab, ob sie euch stehen lässt, oder ob sie euch weiterhilft. Sind es interne technische Mängel und Störungen, so steht ihr besser da.

(Nebeninfo: dass man bei Verspätungen von über 60min (oder inzwischen weniger?) einen Anspruch auf Rückerstattung eines teils seines Fahrpreises hat weisst du? Das ist der Grund, warum bei Verkehrschaos so erstaunlich viele Züge eine Verspätung von 55, aber nicht von 60 Minuten aufweisen :smile:)

Nehmt ihr denn nach dem Umsteigen wieder einen Zug der Bahn, oder handelt es sich um Bus / ander Bahngesellschaft oder sonstwas. Ihm Rahmen der Haftungspflichten der Bahn dürfte dies einen Unterschied machen.
Eine Unterkunft wird die Bahn wohl nur in seltenen Fällen übernehmen - vermute ich zumindest.
Es gibt übrigens auch bei der Bahn AGBs, die eigentlich überall zugängig und verständlich sein müssen - wie die Geschäftsbedingungen für jedes Geschäft, das man abschliesst. Soweit ich weiss, gibts die AGBs inzwischen im Internet zum Download. Vielleicht hilft das weiter?

Ich fahre inzwischen - wenn irgend möglich - immer mit dem VORletzten Zug. Auch wenn ich bislang nur ein einziges Mal wegen Unwetter völlig auf der Strecke hängengeblieben bin.

Hallo zusammen,
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die Entscheidung ob bei einer Verspätung und dem nicht erreichen des letzten Anschlußzuges gibt es aus Kulanzgründen nur die Möglichkeit der Hotelübernachtung oder der Heimfahrt mit dem Taxi bis zum Zielort. Die Entscheidung hierrüber trifft letztendlich das Servicepersonal der Bahn. In Vorleistung muss auf jeden Fall getreten werden. Darum bitte für den Fall der Fälle die Verspätung und das dadurch bedingte Verpassen des Anschlußzuges vom Bordpersonal bestätigen lassen. Die entstandenen Kosten werden vom Fahrkartenschalter ersetzt.
Alles Gute für Ihre Reise.

@Merger: Was diese allgemeine Frage mit einer rechtlichen Beratung zu tun haben soll ist mir schleierhaft.

Nun aber zum Fragesteller. Auf http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nat… findest Du die offizielle Info der Deutschen Bahn unter welchen Voraussetzungen die Bahn welche Kosten übernimmt bzw. inwieweit Teile des Fahrpreises erstattet werden.

Bitte FAQ:1129 beachten

@Merger: Was diese allgemeine Frage mit einer rechtlichen
Beratung zu tun haben soll ist mir schleierhaft.

Hast Du schon bemerkt, dass wir uns hier im Brett Rechtsfragen befinden ??
Dann solltest Du dich auch an die Spielregeln von dem Forum halten, denn diese hast Du bei deiner Anmeldung auch bestätigt.

Gruß Merger

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