Hallo SVM1912
Wie so oft bei solchen Fragen vermute ich, dass die Antwort so lautet, wie die der meisten Anwälte: „es kommt darauf an“.
Ich habe schon einmal ein Taxi nehmen können um einen Anschlusszug erreichen zu können obwohl mein Zug ausgefallen ist. Das lag irgendwelchen bestimmten Regelungen zugrunde.
In eurem Falle:
Sobald die Verspätung auf „äussere Umstände“ zurückzuführen ist, also Unwetter oder sonstige Dinge, die die Bahn nicht zu verantworten hat, so hängt es stark von ihrem „good will“ ab, ob sie euch stehen lässt, oder ob sie euch weiterhilft. Sind es interne technische Mängel und Störungen, so steht ihr besser da.
(Nebeninfo: dass man bei Verspätungen von über 60min (oder inzwischen weniger?) einen Anspruch auf Rückerstattung eines teils seines Fahrpreises hat weisst du? Das ist der Grund, warum bei Verkehrschaos so erstaunlich viele Züge eine Verspätung von 55, aber nicht von 60 Minuten aufweisen )
Nehmt ihr denn nach dem Umsteigen wieder einen Zug der Bahn, oder handelt es sich um Bus / ander Bahngesellschaft oder sonstwas. Ihm Rahmen der Haftungspflichten der Bahn dürfte dies einen Unterschied machen.
Eine Unterkunft wird die Bahn wohl nur in seltenen Fällen übernehmen - vermute ich zumindest.
Es gibt übrigens auch bei der Bahn AGBs, die eigentlich überall zugängig und verständlich sein müssen - wie die Geschäftsbedingungen für jedes Geschäft, das man abschliesst. Soweit ich weiss, gibts die AGBs inzwischen im Internet zum Download. Vielleicht hilft das weiter?
Ich fahre inzwischen - wenn irgend möglich - immer mit dem VORletzten Zug. Auch wenn ich bislang nur ein einziges Mal wegen Unwetter völlig auf der Strecke hängengeblieben bin.