Recht Haftung "Buergerliches Recht"

Hallo liebe Mitglieder, ich lebe in Bali. Hatte im Auftrag eines Bekannten ein Laptop aufbewahrt. Nun frage er ob er das Laptop zurueck haben koenne, da er wieder nach Bali kam. Ich wollte es ihm bringen. Stellte kurz mein Auto vor meinem Buero ab. Mein Auto wurde aufgebrochen und das Laptop entwendet. Nun will er von mir Schadenersatz vom Neupreis abzueglich Nutzungsgebuehr. Bin ich eigentlich dafuer haftbar> Hoffe auf eine Loesung. Danke Hans

[…]Bin ich eigentlich dafuer haftbar> Hoffe auf
eine Loesung. Danke Hans

Konkrete Rechtsberatung ist leider nicht möglich. Vgl. dazu FAQ:1129

Hallo Hans,

wenn Ihnen keine eindeutige Fahrlässigkeit anzulasten ist (z. B. wenn Sie das Auto nicht abgeschlossen haben; oder das Fenster offen hatten; oder der Laptop gut sichtbar im Auto lag,und das Auto so sehr lange dastand), dann sehe ich keine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatz gegen Sie. Er hatte ein Recht auf Herausgabe des Laptops bzw. hatten Sie die Pflicht dazu… dies ist nun unmöglich geworden und die Unmöglichkeit haben Sie nicht zu vertreten… also sehe ich keine Handhabe gegen Sie. Gäbe es evtl. die Möglichkeit, dass eine Versicherung den Schaden übernimmt?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen…

Gruß
Andreas