Rechte an Domain

Hallo,

der Sachverhalt ist folgender:

Person A hat von Person B einen Gastronomiebetrieb gekauft. Dieser war lange Jahre an Person C verpachtet. Person C hatte zu diesem Gastronomiebetrieb auch einen Internet-Auftritt erstellen lassen. Mehrere Domains sind auf Person C angemeldet, eine Domain auch auf eine von Ihr beauftragte Agentur.
Die Domains haben alle den haptsächlichen Wortlaut/Inhalt: www.gasthof-musterstadt.de
Gehen nun nach dem Verkauf die Rechte an den Domains auch an den neunen (Namens-)Eigentümer, also Person A über?

Vielleicht ist das auch schon an anderer Stelle beantwortet worden, leider habe ich nichts gefunden.

Hallo,

Gehen nun nach dem Verkauf die Rechte an den Domains auch an
den neunen (Namens-)Eigentümer, also Person A über?

vielleicht.

Vielleicht ist das auch schon an anderer Stelle beantwortet
worden, leider habe ich nichts gefunden.

Da passt immer wieder die Standard Antwort: Es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.

Gruß

S.J.

Selbst wenn nichts vergtraglich vereinbart wurde, ist nicht automatisch der neue Eigentümer vom Gasthaus Musterstadt der „Markeninhaber“ und hat somit ein Anrecht auf die Domain?
Hier habe ich das so rausgelesen:
http://www.internetrecht-rostock.de/domain-und-marke…

Hallo,

Selbst wenn nichts vergtraglich vereinbart wurde, ist nicht
automatisch der neue Eigentümer vom Gasthaus Musterstadt der
„Markeninhaber“ und hat somit ein Anrecht auf die Domain?

ich bezweifle, dass es sich hier um eine Marke handelt. Was war denn überhaupt Inhalt des Vertrags? Wurde vereinbart, den Laden unter dem selben Namen weiter zu führen? Ohne den Vertragsinhalt zu kennen, halt ich den von Dir geposteten Link für nicht zur Fage passend und somit sehr konstruiert.

S.J.

Es existiert zwar ein Aufhebungsvertrag mit der Pächterin, also Person C, ein Kaufvertrag existiert zwischen A und B. Der Auhebungsvertrag hat im wesentlichen die beweglichen Teile zum Inhalt über Name, Marke, Telefon und Internet ist nichts geschrieben.