Guten Tag,
ein Mann hat ein Kind aus einer frueheren Beziehung. Diese Tochter ist jetzt 4. Nun will die Kindsmutter heiraten und auch der Tochter den Namen ihres Ehemanns geben. Die Kindsmutter hat volles Sorgerecht und die Tochter trug auch von je her den Nachnamen der Kindsmutter. Dagegen kann der biologische Vater wohl nichts tun.
Der biologische Vater zahlt von Geburt der Tochter an Unterhalt fuer die Tochter an die Kindsmutter. Nun musste er erfahren, dass sich diese Zahlungsverpflichtung durch die Heirat der Kindsmutter nicht aendert. Das heisst also, dass die Tochter den Namen des Ehemanns tragen wird, die Tochter in dessen Haushalt lebt und der biologische weiterhin fleissig Unterhalt zahlen soll ? Welche Rechte hat der biologische Vater ?