Rechte eines biologischen Vaters

Guten Tag,

ein Mann hat ein Kind aus einer frueheren Beziehung. Diese Tochter ist jetzt 4. Nun will die Kindsmutter heiraten und auch der Tochter den Namen ihres Ehemanns geben. Die Kindsmutter hat volles Sorgerecht und die Tochter trug auch von je her den Nachnamen der Kindsmutter. Dagegen kann der biologische Vater wohl nichts tun.
Der biologische Vater zahlt von Geburt der Tochter an Unterhalt fuer die Tochter an die Kindsmutter. Nun musste er erfahren, dass sich diese Zahlungsverpflichtung durch die Heirat der Kindsmutter nicht aendert. Das heisst also, dass die Tochter den Namen des Ehemanns tragen wird, die Tochter in dessen Haushalt lebt und der biologische weiterhin fleissig Unterhalt zahlen soll ? Welche Rechte hat der biologische Vater ?

http://www.allein-erziehend.net/Info/Alleiniges_Sorg…

http://www.wardenburg.de/Standesamt/Namensaenderung%…

20Kinder.htm
http://www.frag-einen-anwalt.de/EinbenennungAdorptio…

Hi, bei einer Einbenennung = Kind erhält nur den Nachnamen d. Stiefvaters ist es tatsächlich so, dass d. Kindsvater weiterhin unterhaltspflichtig ist.
Alles in obigen Links nachlesbar, auch d. Unterschied Einbenennung Adoption.
Zu beidem muss d. leibliche Vater seine Zustimmung geben.
MfG ramses90

Fast richtig
Hi,

Zustimmung des leiblichen Vaters ist nur notwendig, wenn das Kind bisher seinen Namen trägt oder geteiltes Sorgerecht besteht.

Quelle:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html

Außerdem passiert das ganze auch öfters, in dem das Familiengericht der Namensänderung zustimmt, wenns der Papa nicht macht und es dem Kinderwohl dient.

Grüße
Didi

Hallo,

vielen Dank fuer die Antwort.
Mit wurde beim Standesamt gesagt, dass der biologische Vater NUR sein Einverstaendnis zur Namensaenderung geben muss wenn a) das Kind bisher seinen Nachnamen trug oder b) er sich das Sorgerecht mit der Mutter teilt…

http://www.frag-einen-anwalt.de/EinbenennungAdorptio…
Hi, das steht zwar in diesem Link anders drin ist aber falsch, denn das was Didi schreibt u. verlinkt hat ist richtig.

So, als Gegenmaßnahme könnte d. Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wenn er das hat, muss er befragt werden. Und ein Familiengericht ist nicht soooo schnell bereit einer Einbenennung zu zustimmen!

Allerdings ist es dann auch eine Frage wie er zu dem Kind steht, zahlt er nur Unterhalt oder kümmert er sich auch sonst um d. Kind?

Es ist eigentlich auch d. Hammer, den leiblichen Vater zahlen zu lassen u. dem Kind mit der Einbenennung den Namen d. Stiefvaters zu geben.
MfG ramses90

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Hallo

Es ist eigentlich auch d. Hammer, den leiblichen Vater zahlen
zu lassen u. dem Kind mit der Einbenennung den Namen d.
Stiefvaters zu geben.

Der Hammer für wen? Beides scheint mir dem Kindeswohl zu dienen und das ist doch wohl das, worum es hier geht.

LG, der Kater

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Er hat das Recht weiterzuzahlen.
Solange das Kind vom neuen Ehemann nicht adoptiert wurde, ändert sich an der Zahlungspflicht nichts. Denn das Kind hat, trotz der Heirat ihrer Mutter, Unterhaltsansprüche gegenüber Ihres Vaters.

Vielen Dank fuer die Antwort !

So, als Gegenmaßnahme könnte d. Vater das gemeinsame
Sorgerecht beantragen.

Beantragen kann er viel, bekommen wird er es nur mit der Zustimmung der Mutter - ohne hat er so gut wie keine Chance.

Es ist eigentlich auch d. Hammer, den leiblichen Vater zahlen
zu lassen u. dem Kind mit der Einbenennung den Namen d.
Stiefvaters zu geben.

Bisher hatte das Kind doch auch nicht den gleichen Namen wie der Vater, das hat nicht gestört?
Nehmen wir mal an die Mutter wäre vor dem Kind verheiratet gewesen, den Namen des Ex-Mannes angenommen und diesen Namen nach der Scheidung beibehalten, dann hätte das Kind sogar einen Namen getragen mit dem es überhaupt nichts zu tun hatte.

Egal wie, es ist der leibliche Vater und der hat für sein Kind Unterhalt zu leisten und nicht ein *Fremder*.

Ich persönlich finde es schon unmöglich, dass der Unterhaltsvorschuß entfällt wenn das alleinerziehende Elternteil heiratet.

Als Recht hat der leibliche Vater z.B. ein Umgangsrecht - welches er evtl. über das Familiengericht durchsetzen muß.

Grüße
Bröselchen