Rechtfertigender Notstand? bei selbstverschulden

wenn man sich selbst in eine Gefahr für das Leben oder die Körperliche unversertheit begiebt hat man dan noch das Recht auf § 34 Rechtfertigender Notstand.
Bsp. A bricht in die wohnug des M ein obwohl an der Tür ein Schild mit der Aufschrift ,Vorsicht bissiger Hund". A wird von dem Hund angefallen und um sich zu wehren schlägt er mit nem Stock auf den Hund ein und verletzt diesen erheblich. Kann A wegen sachbeschädigung strafbar sein oder gilt der rechtfertigende Notstand ???

Das wäre nicht strafbar - entfernt wäre an so etwas wie eine fahrlässige Sachbeschädigung zu denken, die es aber nicht gibt.

Halte dir vor Augen, dass nicht alles immer gleich strafbar sein muss: Ein zivilrechtlicher Anspruch gegen A reicht hier wohl völlig aus. Im Übrigen hat er ja genügen andere Straftatbestände erfüllt.

Hallo,

war der Einbruch (evtl. Aufbruch?) legal oder nicht?

Falls nein, dann ist - sofern hierbei Sachen (bspw. Tür oder Fenster) beschädigt wurden - selbstverständlich auch der Straftatbestand der vorsätzlichen Sachbeschädigung erfüllt worden. Nur wird wegen anderer Delikte verfolgt werden (§§ 243, 244).

Falls ja, was bspw. in Betracht käme, um eine andere Person zu retten, würde die Sachbeschädigung an Tür oder Fenster oder auch die Verletzung des Hundes nicht verfolgt werden.

Allerdings müßte die Verletzung des Hundes natürlich in einem angemessenen Rahmen stehen und auch nicht vermieden werden könne. Soll heissen, dass die Größe des Hundes, des Stockes und auch die Anzahl und Härte der Schläge durchaus eine Rolle spielen können. Der § 34 STGB ist nämlich durchaus sehr dehnbar.

Falls jemand 15x mit einem massiven Metallstock auf einen altersschwachen Pudel eindrischt und diesen dabei ins Koma befördert, weil der bissig war, sehe ich keine Grundlage für § 34 STGB. Aber das hinge auch noch von weiteren Umständen ab. Soll heissen: Ohne mehr Details der hypothetischen Situation lässt sich Deine Frage nicht wirklich beantworten.

Gruß
vdmaster