Hallo Community,
Folgendes: Pärchen ( A u. B) bewohnen ein Mittelreihenhaus, bei dem sich Schuldner ( Eigentümerin = C ) und Gläubiger ( gültiger Eintrag im Grundbuch = D ) um Summe X streiten.
A u. B haben von D ein „Vorläufiges Zahlungsverbot nach Paragraph 850ZPO“ in förmlicher Zustellung erhalten mit weiterem Vermerk der schriftlichen Erklärung, warum A und B nicht die Mietsumme an D abtreten.( Vom Gläubiger selbst verfasst, mit Abschrift an A, B, C und zu ständiges Amtsgericht)
C antwortet auf Nachfrage von A u. B was dies für sie bedeutet mit: "zahlt mal ruhig erstmal weiter an mich, bis D ein Titel vom Amtsgericht hat.
Nun die Fragen:
Dürfen A und B ohne rechtliche Konsequenzen die Miete auf ein gesperrtes Konto zwischenzahlen, bis C und D sich rechtlich geeinigt haben?
Wer kommt für die laufenden Betriebskosten auf? (Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung etc…?
Kann D… A und B persönlich haftbar machen für eine Streitsache, mit der A und B absolut gar nichts zu tun haben?
Gibt es rechtliche Grundlagen, auf der A und B ihr Vorhaben argumentieren und absichern können?
Vielen Dank schonmal.