Rechtliche Absicherung des Mieters in punktu Mietzahlung bei Streit von Schuldner(Hausbesitzer) und

Hallo Community,

Folgendes: Pärchen ( A u. B) bewohnen ein Mittelreihenhaus, bei dem sich Schuldner ( Eigentümerin = C ) und Gläubiger ( gültiger Eintrag im Grundbuch = D ) um Summe X streiten. 

A u. B haben von D ein „Vorläufiges Zahlungsverbot nach Paragraph 850ZPO“ in förmlicher Zustellung erhalten mit weiterem Vermerk der schriftlichen Erklärung, warum A und B nicht die Mietsumme an D abtreten.( Vom Gläubiger selbst verfasst, mit Abschrift an A, B, C und zu ständiges Amtsgericht) 

C antwortet auf Nachfrage von A u. B was dies für sie bedeutet mit: "zahlt mal ruhig erstmal weiter an mich, bis D ein Titel vom Amtsgericht hat.

Nun die Fragen:

Dürfen A und B ohne rechtliche Konsequenzen die Miete auf ein gesperrtes Konto zwischenzahlen, bis C und D sich rechtlich geeinigt haben?

Wer kommt für die laufenden Betriebskosten auf? (Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung etc…? 

Kann D… A und B persönlich haftbar machen für eine Streitsache, mit der A und B absolut gar nichts zu tun haben?

Gibt es rechtliche Grundlagen, auf der A und B ihr Vorhaben argumentieren und absichern können?

Vielen Dank schonmal.

Hallo,

was heisst „Förmliche Zustellung“ ??..

Wurde vom Amtsgericht ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluß erlassen ???

Und dieser mit Post-Zustellungsauftrag an die Drittschuldner (A + B) gesandt ???

NUR in diesem Falle muss man der gerichtlichen Anweisung Folge leisten und die MIete auf das dort genannte Konto überweisen.

Ansonsten sollte man die Miete bei Gericht zur Hinterlegung einzahlen und den Vermieter darüber informieren.

Zweckmäßigerweise sollte man sich beim Mieterbund oder einen RA Rat einholen.