Sehr geehrte Damen und Herren,
vor geraumer Zeit erhielt meine Frau eine E-Mail von einem ominösen Inkassounternehmen (auch mehrfach bei der Verbraucherzentrale vorgemerkt) welches inzwischen 95,00 € verlangt. Angeblich habe meine Frau 2010 eine Webseite besucht (die es inzwischen gar nicht mehr gibt, sofern diese jemals existiert hat) um dort eine Selbstauskunft ein zu holen. Das erste schreiben um den März 2013 haben wir erstmal ignoriert, da weder meiner Frau noch mir die Firma und die dazugehörige Webseite bekannt war. Ich habe mir inzwischen auch die komplette Aufstellung mit allem drum und dran zusenden lassen. Meine Frau hat die E-Mailadresse allerdings irgendwann 2012 gelöscht. Angeblich habe Sie damals die Rechnung in Höhe von 19,90 € per E-Mail zugesandt bekommen. Das soll 2010 gewesen sein. Meiner Frau ist hiervon nichts bekannt. Die Mahnung soll zudem angeblich 53,50 € kosten. Sie haben die damalige Anschrift meiner Frau und deren E-Mailadresse als Daten gehabt. Ich habe heute mit der überaus netten Dame (Ironisch) telefoniert und Ihr mein Anliegen erklärt, dass dies nicht sein kann, da meine Frau einen Monat später exakt die gleiche Leistung bei der Schufa beantragt hatte. Dies wollte oder konnte Sie nicht verstehen. Langsam komme ich jedoch ins grübeln, ob ich die Zahlung nicht leisten sollte, weil 95 € doch schon einiges sind und Gerichtsvollzieher bzw. Anwalt noch einiges mehr kosten würden. Jetzt komm ich zu meinen Fragen:
- Reichen die alte Adresse meiner Frau und eine E-Mailadresse aus, um einen gültigen Vertrag dar zu stellen.
- Wenn die Firma nicht mehr existiert und deren Webseite, welche übrigens noch mehr Verbraucherzentraleinträge hatte als das Inkassounternehmen, noch verpflichtet Nachweise zu leisten? (Finde es halt schon komisch, Sie hat nie etwas erhalten und außer Adresse und E-Mail wissen die nichts von Ihr.Inzwischen haben Sie meine Festnetznummer, aber die gab es 2010 nicht, erst recht nicht in dem Bundesland, in dem Sie lebte!) Könnte ja sonst jeder irgend eine E-Mailadresse angeben.
- Gibt es für Eigenauskünfte Sicherheitsbarrieren Wie Personalausweisnummer oder ähnliches, damit eben nicht so ein Unfug betrieben werden kann?
- Sind die 55,50 € nicht etwas Hoch gestochen für eine Mahnung?
- Sollte man bezahlen oder würde sich eine gerichtliche Auseinandersetzung doch lohnen. Und wenn, welche Kosten würden dabei in etwa auf uns zu kommen?