Rechtliche Lage bei einem Onlinevertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor geraumer Zeit erhielt meine Frau eine E-Mail von einem ominösen Inkassounternehmen (auch mehrfach bei der Verbraucherzentrale vorgemerkt) welches inzwischen 95,00 € verlangt. Angeblich habe meine Frau 2010 eine Webseite besucht (die es inzwischen gar nicht mehr gibt, sofern diese jemals existiert hat) um dort eine Selbstauskunft ein zu holen. Das erste schreiben um den März 2013 haben wir erstmal ignoriert, da weder meiner Frau noch mir die Firma und die dazugehörige Webseite bekannt war. Ich habe mir inzwischen auch die komplette Aufstellung mit allem drum und dran zusenden lassen. Meine Frau hat die E-Mailadresse allerdings irgendwann 2012 gelöscht. Angeblich habe Sie damals die Rechnung in Höhe von 19,90 € per E-Mail zugesandt bekommen. Das soll 2010 gewesen sein. Meiner Frau ist hiervon nichts bekannt. Die Mahnung soll zudem angeblich 53,50 € kosten. Sie haben die damalige Anschrift meiner Frau und deren E-Mailadresse als Daten gehabt. Ich habe heute mit der überaus netten Dame (Ironisch) telefoniert und Ihr mein Anliegen erklärt, dass dies nicht sein kann, da meine Frau einen Monat später exakt die gleiche Leistung bei der Schufa beantragt hatte. Dies wollte oder konnte Sie nicht verstehen. Langsam komme ich jedoch ins grübeln, ob ich die Zahlung nicht leisten sollte, weil 95 € doch schon einiges sind und Gerichtsvollzieher bzw. Anwalt noch einiges mehr kosten würden. Jetzt komm ich zu meinen Fragen:

  1. Reichen die alte Adresse meiner Frau und eine E-Mailadresse aus, um einen gültigen Vertrag dar zu stellen.
  2. Wenn die Firma nicht mehr existiert und deren Webseite, welche übrigens noch mehr Verbraucherzentraleinträge hatte als das Inkassounternehmen, noch verpflichtet Nachweise zu leisten? (Finde es halt schon komisch, Sie hat nie etwas erhalten und außer Adresse und E-Mail wissen die nichts von Ihr.Inzwischen haben Sie meine Festnetznummer, aber die gab es 2010 nicht, erst recht nicht in dem Bundesland, in dem Sie lebte!) Könnte ja sonst jeder irgend eine E-Mailadresse angeben.
  3. Gibt es für Eigenauskünfte Sicherheitsbarrieren Wie Personalausweisnummer oder ähnliches, damit eben nicht so ein Unfug betrieben werden kann?
  4. Sind die 55,50 € nicht etwas Hoch gestochen für eine Mahnung?
  5. Sollte man bezahlen oder würde sich eine gerichtliche Auseinandersetzung doch lohnen. Und wenn, welche Kosten würden dabei in etwa auf uns zu kommen?

Hallo,
solche Machenschaften gibt es nun seit vielen Jahren.
Aus langer Erfahrung Folgendes:
Allen Schriftverkehr sorgfältig abheften -ggf. E-Mails ausdrucken- und nichts unternehmen. Kein Schreiben, kein Telefonat und keine E-Mail Antwort usw.
Selbst wenn ein Anwalt böse Briefe schreibt und mit vielen Dingen droht, nichts tun!
Nur, sollten Sie vom Gericht einen Mahnbescheid oder gar eine Klage zugestellt erhalten, müssen Sie mit dem gesamten Schriftverkehr zu einem Anwalt. Da ich aber keinen Fall kenne, wo tatsächlich für teures Geld das Gericht angerufen wurde, können Sie sich beruhigt zurücklehen.

mfg
PB

Da gibt es jetzt aber ein Problem. Wir haben bereits zweimal schriftverkehr geführt, bei dem ich Wiederspruch eingelegt habe und entsprechend eine Auffstellung gefordert habe. Hinzu kommt, das ich heute mit dieser Frau telefoniert habe (Meine Frau ist arbeiten und ich bin im momnent mit einer Entzündung des Bauchgewebes alleine zu hause). Hierauf forderte Sie mich auf, das Geburtsdatum meiner Frau zu sagen wegen Datenschutz ( Ist bei mir auf Arbeit das gleiche, daher habe ich nicht weiter nachgeforscht wofür). Reichen jetzt Geburtstag, eine alte E-Mailadresse und die alte Anschrift, die in einem ganz anderen Bundesland liegt aus, um ein Verfahren zu eröffnen? Obwohl ich selbst Rechtsanwender bin, habe ich einiges anscheinend Falsch gemacht. Die müssten doch biss mehr haben als nur das. Sonst könnte ja jeder von irgendjemanden etwas anforderun. Zum Beispiel Telefonnummer (die die nette Dame aufgeschrieben hat ist meine und erst seit Ende 2010, also weit nach der angeblichen Forderung entstanden). Wie viel würde ein Anwalt ungefähr kosten?

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Hallo,
alles egal!
Ein Gerichtsverfahren hat bisher keine Firma, kein Anwalt und auch keine Creditreform erhoben.
Machen Sie nichts, solange nichts vom Gericht direkt kommt.
Wenn Sie einen Anwalt einschalten, kommen gleich rund 100,00 Euro auf Sie zu.
Wie gesagt, den ersten Vorgng kenne ich bereits von 2001, Das ist nun 12 Jahre her. Ungefähr 40 Fälle sind gewesen und nichts ist passiert.

mfg
PB.

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Hi, dass hört sich für mich nach einer Abzocke an, Vollstrekung also Gerichtsvollzieher können erst arbeiten wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, alos ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Dies muss ihnen zugestellt werden und sie können dagegen Einspruch erheben dann entscheidet das Amtsgericht. Beim Amtsgericht ist kein Anwaltszwang und der Kläger muss Beweise liefern nicht sie. Gruß

Hallo Kazaz,
blöd gelaufen, dass Du überhaupt reagiert hast: Mahnung per Mail geht garnicht. Durch Deine Reaktion hatten die dann genug Daten zum Stöbern in alten Telefonbüchern oder beim Meldeamt, um die Sache dingfester zu machen. Aber egal - Kind ist im Brunnen.

Zu Deinen Fragen:
1.) Ja, wenn zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses Adresse und Emailadresse richtig waren. 2010 gab es noch keine Schutzgesetze dagegen.
2.) Auch wenn die Firma nicht mehr existiert, kann sie einen Rechtsnachfolger (z.B. Insolvenzverwalter) haben. Auch ist die Sache nicht verjährt.
3.) Bei seriösen Auskunfteien gibt es das. Da muss man die Ausweiskopie hinschicken. Was für ne Bude war denn das?
4.) Mahngebühren kann jeder festlegen, wie er will. Die Höhe steht dann meistens in den AGBs, die keine Sau liest.
5.) Je nachdem, wie sicher die den Vertragsabschluss nachweisen können. Bei der Summe ist aber eigentlich nicht damit zu rechnen, dass die ein Gericht bemühen. Falls doch (Mahnbescheid von einem Amtsgericht), musst Du SOFORT reagieren und den Vorwurf zurück weisen. I.d.R. kommt es selbst dann nicht zu einer Verhandlung.

Da ich aber sehr wenig konkrete Fakten kenne, solltest Du mal zu einer Verbaucherzentrale gehen, die sind auf sowas spezialisiert.

Hallo,

knappe Antwort: nicht zahlen! Es ist kein Vertrag zustande gekommen, wenn Ihre Frau die Website nicht besucht hat. Weder das Inkassounternehmen noch die damalige Firma können das Gegenteil stichhaltig belegen, und das müssen sie.
Zudem ist die Mahngebühr ein absoluter Hohn. Generell müssen sie GAR KEINE Mahngebühren zahlen, auch nicht bei Otto, Amazon oder sonst wo, wenn Sie mal eine Zahlung vergessen haben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Mahngebühren. Ich würde die Geschichte aussitzen.
Ein Gerichtsvollzieher kann erst vor der Tür stehen, wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt. Und den muss das Inkassounternehmen bei der Vorgeschichte erst mal erwirken. Wird es aber bei der ausstehenden Summe nicht tun.
Wenn Sie trotzdem kalte Füße bekommen und doch zahlen wollen, zahlen Sie nur den Betrag, der tatsächlich für die Leistung angefallen ist, NICHT die Mahngebühren. Sollte es doch zum Rechtsstreit kommen (wovon ich nicht ausgehe), haben Sie zumindest Ihre Zahlungswilligkeit bewiesen. Und dann widerrum muss das Inkassounternehmen nachweisen, warum die Mahnung an Sie 55,50€ kostet. Können die aber nicht.
Wie gesagt, ich würde das aussitzen. Das ist wie eine Grippe: nervig, aber irgendwann ist es vorbei.

Gruß,

twilight666