Hallo,
man liest immer wieder, dass beim Vertragsabschluss bei einem Stromanbieter wegen Neueinzug eine rückwirkende 6-Wochen-Frist zum Einzugsdatum besteht. Sprich: Man hat bis zu 6-Wochen nach Einzug zeit sich bei einem Stromanbieters seines Vertrauens anzumelden.
Mich würde mal interessieren was hier die Rechtsgrundlage ist. Ich kann dazu leider nichts finden.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Sabrina