Rechtsweg - Möglichkeiten?

Hallo zusammen,

angenommen ein Vater hat Klage/Antrag am Familiengericht (Amtsgericht)für das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht oder Umgangsrecht eingereicht.
Das Familiengericht entscheidet gegen seinen Antrag.
Er reicht Beschwerde beim OLG ein.
Dieses weist seine Beschwerde zurück.

Welche rechtliche Möglichkeiten hat dieser Vater nun, wenn er die Abweisung der Beschwerde nicht akzeptiert?

Macht es einen Unterschied ob er mittellos ist?
Zum Beispiel weil der Antrag auf VKH im Beschwerdeverfahren abgewiesen wurde.

Was ist rechtlich möglich, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht?

Was ist wenn er sein Kind in seinem „Recht“ auf beide Eltern oder Unversehrtheit verletzt sieht?

Grüße
Bori