Freundliches Hallo in die Runde,
auf http://www.bremerhaven.de/sixcms/detail.php?id=16551
las ich Folgendes:
"
…
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt (§ 1 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG-).
…"
Unter welchen Voraussetzungen besitzt man denn die unmittelbare Reichsangehörigkeit?
Und was ist mit Bundesstaat gemeint. Ich weiß zwar, dass u.a. die USA einige Bundesstaaten haben , aber für D kann steh’ ich da gerade auf der Leitung …
LG
sine