'Reichsangehörigkeit' Deutscher

Freundliches Hallo in die Runde,

auf http://www.bremerhaven.de/sixcms/detail.php?id=16551
las ich Folgendes:

"

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt (§ 1 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG-).
…"

Unter welchen Voraussetzungen besitzt man denn die unmittelbare Reichsangehörigkeit?

Und was ist mit Bundesstaat gemeint. Ich weiß zwar, dass u.a. die USA einige Bundesstaaten haben :wink:, aber für D kann steh’ ich da gerade auf der Leitung …

LG
sine

Hallo,

ich weiß nicht, wo die das her haben, aber in unserer StaG steht das nicht.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rustag/gesam…

Gruß
Dea

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Hallo!

ich weiß nicht, wo die das her haben, aber in unserer StaG
steht das nicht.

Ich weiß es, ich weiß es :wink: Ich denke, das ist § 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG), das Anno 2000 in das StAG umbenannt wurde. Im Zuge dieser Reform entledigte man sich meiner Information nach auch der Begriffe der erwähnten Begrifflichkeiten.

Gruß,

Florian.

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Nachtrag
Hallo!

Im Zuge dieser Reform
entledigte man sich meiner Information nach auch der Begriffe
der erwähnten Begrifflichkeiten.

Das geht ja gar nicht. Hab ich das wirklich geschrieben? Wenigstens ist angekommen, was ich meinte. Stil ist jedenfalls was anderes. „Begriffe der er wähnten Begrifflichkeiten“ Mein Gott.

Gruß,

Florian.

„Begriffe der er wähnten Begrifflichkeiten“

Ich finds schön.