Hallo,
ich habe da etwas in einem Gesetz entdeckt, wozu ich keine Erklärung finde:
(2) War der Erblasser ein Deutscher, der keinem Bundesstaat angehörte, so ist der Reichsfiskus gesetzlicher Erbe.
Was bitte ist in diesem Zusammenhang der Reichsfiskus?
Für das Rechtsbrett fand ich die Frage nicht so passend. Ich hoffe hier passt sie einigermaßen.
Agnes