Reichsfiskus

Hallo,

ich habe da etwas in einem Gesetz entdeckt, wozu ich keine Erklärung finde:

(2) War der Erblasser ein Deutscher, der keinem Bundesstaat angehörte, so ist der Reichsfiskus gesetzlicher Erbe.

Was bitte ist in diesem Zusammenhang der Reichsfiskus?

Für das Rechtsbrett fand ich die Frage nicht so passend. Ich hoffe hier passt sie einigermaßen.

Agnes

Für das Rechtsbrett fand ich die Frage nicht so passend.

Dabei ist es doch eine glasklare Rechtsfrage!

Was bitte ist in diesem Zusammenhang der Reichsfiskus?

Der Bund. Das Reich gibt es nicht mehr, das Gesetz ist einfach nicht angepasst worden.

Levay

Hallo,

Für das Rechtsbrett fand ich die Frage nicht so passend.

Dabei ist es doch eine glasklare Rechtsfrage!

irgendwie schon, weil der Begriff im Gesetz steht. Ich war mir halt unsicher.

Der Bund. Das Reich gibt es nicht mehr, das Gesetz ist einfach
nicht angepasst worden.

Danke, das vermutete ich schon. Allerdings bisschen befremdlich, dass in aktuellen Gesetzen noch so veraltete Begriffe stehen.

Ich meine mich erinnern zu können, dass ein Gesetz bis vor einiger Zeit noch aus dem Jahr 18xx war und erst recht spät angepasst wurde. (War es das GmbH-Gesetz, oder irgend ein Gesetz, wo es um bevorrechtigte Gläubiger geht? Dort waren Tierärzte noch bevorrechtigte Gläubiger)

Jedenfalls vielen Dank
Agnes

Hi
es gibt noch mehr Gesetze, die nicht oder erst spät angepasst wurden und weitergelten.
Ich erinnere mich an ein „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“…