Hi,
angenommen, jemand hat eine Matratze gekauft und eine Anzahlung gemacht in Höhe eines Viertels des Kaufpreises. Nach 8 Wochen Lieferzeit kommt die Matratze, der Rest wird bezahlt. Nach 2 Wochen hat sich bereits eine Kuhle in der Mitte der Matratze gebildet. Der Käufer reklamiert die Matratze, es kommt ein Gutachter, die Matratze wird ausgetauscht. Da die Matratze wieder 6 Wochen Lieferzeit hat, werden Ersatzmatratzen gebracht, damit nicht auf einem Produktionsfehler geschlafen werden muss. In der ausgetauschten Matratze bildet sich wieder nach 2 Wochen eine Kuhle. Es folgt wieder eine Reklamation. Das Möbelhaus stimmt zu, dass der Käufer sich eine neue Matratze aussuchen darf, es muss nicht eine, der gleichen Firma sein. Die Herstellerfirma bestätigt inzwischen telefonisch, dass es bei ihren Matratzen öfters Reklamationen gibt. Da nun der Käufer keine für ihn passende Matratze ausmachen kann, hätte er gerne das Geld zurück und die Matratze abgeholt.
Wie ist hier die Rechtslage?
Kann der Käufer das Geld zurück verlangen? Oder muss er einen erneuten Austausch akzeptieren? Oder muss er bei dem gleichen Möbelhaus sich eine weitere Matratze aussuchen?
Wie sieht es mit dem Geld aus? Angenommen die Reklamation zieht sich nun schon über 4 Monate, das Geld hätte in dieser Zeit auch beim Käufer arbeiten können? Können die Zinsen o.ä. gefordert werden?
Gruß, Ute