Rente nach 45 Jahren Berufstätigkeit?

Hallo,

ich habe bei einem Beitrag im Fernsehen mit halbem Ohr etwas zur Rente gehört:
Nämlich, dass man mit 65 Jahren oder 45 Jahren Berufstätigkeit seine volle Rente erhält.
Kann nun jemand, der 1953 geboren wurde und mit 16 Jahren begann, Rentenversicherung zu zahlen, mit 61 in Rente gehen und hat vollen Rentenanpruch?

Gruß
Dodger

Hallo,
das wäre schön, ist aber leider nicht so.
Man kann mit 65 in Rente gehen ohne Abschläge wen man 45 Versicherungsjahre nachweisen kann.
Gruss
Czaudera

Ich habe gerade noch folgenden Artikel in der Frankfurter Rundschau gefunden:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktue…
Da hört es sich aber so an, als ob die 45 Jahre zählen.
Zitat:
"Anspruch auf Rente in voller Höhe haben nur Arbeitnehmer, die 65 Jahre alt sind oder 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.

Rentner mit 45 Pflichtbeitragsjahren müssen daher bei einer vorzeitigen Altersrente keine Kürzungen hinnehmen.

Versicherte mit weniger Beitragsjahren erhalten dagegen eine geringere Rente, wenn sie vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand gehen."

Dodger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das wäre ja klasse, ich bin auch Jahrgang 53 und seit 1968
ununterbrochen beschäftigt - meine Infos von VERDI besagen eigentlich nur
das mit 65 und der ungekürzten Rente - nach der neuen Gesetzgebung müsste ich eigentlich bis 65 Jahre plus 9 Monate arbeiten um eine
Altersrente ohne Abschlag zu erhalten.

Vielleicht kann noch jemand etwas genaueres dazu schreiben ??

Gruß

Czauderna