Rentenbeginn rückwirken

hallo zusammen,
habe den rentenantrag 02.2013 gestellt, kann der Rentenbeginn auch rückwirkend angesetzt werden? ich hoffe nicht!!

mfg
kurt

Hallo,
rueckwirkend auf keinen Fall. 
Entweder mit Eingangsdatum oder Beginn, auf jeden Fall spaeter, nach Aktenlage bzw. Sachlage.
Liebe Gruesße
Kathra

Hallo,

habe den rentenantrag 02.2013 gestellt, kann der Rentenbeginn
auch rückwirkend angesetzt werden? ich hoffe nicht!!

Kann sein, muss nicht sein.
Die wenigen Angaben lässt keine Antwort zu.

Gruß von TrixiMaus

DP

Hallo,

rueckwirkend auf keinen Fall.

Falsch!

Bei der Bewilligung des Rentenbescheides einer EU Rente kann sich in der Regel
der Antragsteller entscheiden,ob das Datum der Antragsstellung oder aber das Datum
der Feststellung,die zur Entscheidung der Erwerbsunfähigkeit geführt hat,als
Rentenbeginn betrachtet wird.

Auf gut Deutsch:

Antrag bei Renträger gestellt am 01.09.2013.
Krankheitsbedingte Einschränkung,die zum Antrag der EU Rente geführt hat am
01.04.2013.

Zwischen diesen beiden Daten kann sich i.d.R. der Antragsteller entscheiden.
(So war es zumindest in meinem Fall,wenn auch mit anderen Zeiten.)

Womit man besser fährt,das sollte sich in einem Gespräch mit der Rentenstelle klären
lassen.

LG Bollfried

Hallo Bollfried,

deine Darstellung ist aber so auch nicht richtig.

Eine Entscheidung, ob der Rentenantrag oder das Datum der Feststellung der Erwerbsminderung maßgebend sein soll gibt es nicht.

Was du meinst ist etwas anderes:
Der Beginn einer EM-Rente hängt u.a. vom Datim der Rentenantragstellung ab. Als Tag der Rentenantragstellung kommt neben dem formellen Rentenantrag ggf. auch das Datum eines Reha-Antrages in Betracht.

Hier kann man ggf. entscheiden, welches Datum maßgebend sein soll, aber auch nur dann wenn die Krankenkasse nicht zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat.

Sicher war dies auch bei dir so der Fall das zunächst ein RehaAntrag gestellt worden ist.

Gruß von TrixiMaus

1 Like

Hallo TrixiMaus,

Als Tag der Rentenantragstellung kommt neben dem formellen Rentenantrag ggf. auch das Datum eines Reha-Antrages in Betracht.

Das mag schon stimmen,aber als Datum der Feststellung für die volle Erwerbsunfähigkeit
auf Dauer,galt in meinem Fall für die Rentenversicherung der Tag der Krankschreibung.

Eine OP mit anschliessender Reha (beides erbrachte keinen Erfolg für die Wiedereingliederung ins Berufsleben) erfolgte erst ca. 1 Monat später.

Beispiel:

Tag der Krankschreibung: 01.09.2010
OP am : 01.10.2010
Reha vom : 08.10.2010-29.10.2010

nach weiteren OP mit anschliessender Reha Rentenantrag am 01.09.2011.

Den Tag des Rentenantritt konnte ich (wie ungefähr im Beispiel beschrieben)
dann selbst bestimmen.

LG Bollfried

PS:Habe mich zuerst aber schon selbst gewundert,wie man auf das erste Datum
gekommen ist.