Rentenrückzahlung nach Tod?

Hi, hab mal eine rechtliche Frage.

Situation ist folgende: Eine Person ist am 25. eines Monats verstorben. Die Rente für den Folgemonat wurde auch ungefähr am 25 überwiesen. Die Verwandschaft hat das Erbe ausgeschlagen, für die Bestattung darf man jedoch über das Geld des Verstorbenen verfügen. So ist der Sohn mit der Bestatterrechnung zur Bank gegangen und hat dort vom Konto seiner Mutter einen Betrag X abgehoben. Anfang des Monats hat die Rentenkasse vom Tod erfahren und das Geld zurückgeordert. Nun verlangt die Sparkasse diese Summe vom Sohn, da er ja damals mit der Rechnung Geld abheben lies.

Nun ist hier das Problem. Einerseits muss eine Rentenrückzahlung erfolgen. Andererseits habet die Verwandschaft das Erbe ausgeschlagen. Das Geld wurde für die Bestattung ausgegeben. Und wieso hat die Sparkasse das Geld überhaupt zurückgezahlt? Bei der Sparkasse hieß es damals, dass sich auf dem Konto eine gewisse Summe befand. Dass diese Summe irrtümlich überwiesen wurde ist ja so gesehen nicht Sache der Nachkommen.

Wäre für eine helfende Antwort sehr dankbar.

MfG

Hallo,

Bestattung ausgegeben. Und wieso hat die Sparkasse das Geld
überhaupt zurückgezahlt?

weil sie es mußte (vgl. § 118 Abs 3 SGB 6).

Beim Rest helfen Dir bestimmt die Superbrains von gutefrage.net

Zur allgemeinen erheiterung:
http://www.gutefrage.net/frage/rentenrueckzahlung-na…

Gruß
Christian

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frage mich, was du damit zum ausdruck bringen möchtest?
sollte man deiner meinung nach eine frage nicht in verschiedenen foren stellen dürfen?

es langweilt

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Hi, die Rente, die am 25. überwiesen wurde, war d. Rente für den Folgemonat u. die hat die Rentenkasse zu Recht zurück gefordert.
Der Bank kann man doch deswegen keinen Vorwurf machen. Und klar ist es Sache der Nachkommen erst mal an Hand der Kontoauszüge zu prüfen was auf dem Kto. ist u. wer was wann überwiesen hat.
MfG ramses90.

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frage mich, was du damit zum ausdruck bringen möchtest?
sollte man deiner meinung nach eine frage nicht in
verschiedenen foren stellen dürfen?

Du hast recht: meine Häme war fehl am Platze, weil sich wer-weiss-was Dank der vielen Laienschauspieler hier, die meinen, sie hätten da mal was gehört, gelesen oder selbst erlebt, das sie unbedingt beisteuern müssen, insbesondere im Bereich Recht mit großen Schritten auf das unterirdische Niveau von gutefrage.net zubewegt.

Gruß
C.

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