Hi, hab mal eine rechtliche Frage.
Situation ist folgende: Eine Person ist am 25. eines Monats verstorben. Die Rente für den Folgemonat wurde auch ungefähr am 25 überwiesen. Die Verwandschaft hat das Erbe ausgeschlagen, für die Bestattung darf man jedoch über das Geld des Verstorbenen verfügen. So ist der Sohn mit der Bestatterrechnung zur Bank gegangen und hat dort vom Konto seiner Mutter einen Betrag X abgehoben. Anfang des Monats hat die Rentenkasse vom Tod erfahren und das Geld zurückgeordert. Nun verlangt die Sparkasse diese Summe vom Sohn, da er ja damals mit der Rechnung Geld abheben lies.
Nun ist hier das Problem. Einerseits muss eine Rentenrückzahlung erfolgen. Andererseits habet die Verwandschaft das Erbe ausgeschlagen. Das Geld wurde für die Bestattung ausgegeben. Und wieso hat die Sparkasse das Geld überhaupt zurückgezahlt? Bei der Sparkasse hieß es damals, dass sich auf dem Konto eine gewisse Summe befand. Dass diese Summe irrtümlich überwiesen wurde ist ja so gesehen nicht Sache der Nachkommen.
Wäre für eine helfende Antwort sehr dankbar.
MfG