Hallo,
wir haben eine Solarthermie-Anlage seit etwa Oktober 2011 auf dem Dach, die leider erstmalig im Oktober 2013 gewartet wurde. Promt war das erste Ventil im Oktober 2014 kaputt, so dass wir eine Störmeldung hatten und wir den Techniker rufen mussten. Dabei ging das Teil noch vor Ablauf des vollen Jahres nach der Wartung 2013 kaputt. Wir erhielten nun eine Rechnung über 330 € mit einer Zahlungsfrist von knapp 1 Woche. Meine Frage wäre nun, ob das dann nicht in die Garantie der Heizung fällt bzw. ob das 1 Jahr nach Wartung überhaupt auftreten darf. Sprich: muss ich diese Rechnung zahlen oder kann ich die anfechten (das Ventil selbst hat übrigens nur 140 Euro gekostet)? Danke!