Reparaturauftrag nicht erfüllt-Rechnung bezahlen?

Angenommen, eine Werkstatt würde beauftragt eine Reparatur an einem Getriebe eines Fahrzeugs, z.B. Austausch des 5. Ganges, durchzuführen. Evtl. stellt sich dann heraus, dass die Reparatur keinen Erfolg verspricht, aber es wurden schon Arbeiten durchgeführt.

Müssten dann die Kosten für diese Arbeiten übernommen werden, obwohl der Reparaturauftrag nicht erfüllt würde? Oder besteht eine Verpflichtung, bevor grössere Kosten entstünden, den Auftraggeber auf die ungefähren Kosten hinzuweisen und dass der Auftrag evtl. nicht ausgeführt werden kann? Oder reicht es aus, wenn die Werkstatt in dem Auftrag darauf hinweisen würde, dass der Austausch des 5. Ganges ohne Gewährleistung erfolgt, da durch die Laufleistung des KZF ein Schaden am Getriebe nicht auszuschliessen ist - und damit müsste der Auftraggeber die erfolglose Reparatur auf jedem Fall bezahlen?

Mal angenommen, daß du dir angewöhnst Minimalanforderungen der guten Sitte zu erfüllen (z. B. Gruß und Anrede) wären detailliertere Auskünfte hilfreich - was war kaputt…was wurde gemacht, usw…

Bernd

Sorry, Du hast recht - ist sonst nicht meine Art. Ich war nur so darin beschäftigt meinen Beitrag so vage wie möglich zu verfassen, damit dieser nicht als „Rechtsberatung“ angesehen wird, dass ich mich mehr auf den Inhalt als auf die Form konzentriert habe. Nochmals Sorry!

Zu den Details: der 5. Gang bei unserem Wohnmobil sprang immer raus und die Auskunft einer Fachwerkstatt war, dass dieser ausgetauscht werden kann - allerdings ohne Garantie, dass das Problem damit behoben wäre. Diese Klausel habe ich auch bei Auftragserteilung unterschrieben.

Der 5. Gang wurde also ausgetauscht doch dann kam der Anruf der Werkstatt dass die Reparatur nicht das Ergebnis gebracht hat und das ganze Getriebe getauscht werden müsste. Diese Aktion sollte Euro 3.000 kosten. Wir haben dann in Absprache mit der Werkstatt selber ein Austauschgetriebe besorgt und den Austausch des Getriebes mit der Werkstatt vereinbart. Kostenpunkt Euro 350. Es wurde aber nie darüber gesprochen, dass die schon durchgeführten Arbeiten zusätzlich Euro 350 kosten würden.

Nun fordert die Werkstatt für den erfolglosen Umbau des 5. Ganges (Ein- und Ausbau des 5. Ganges) alos zusätzliche Euro 350 für den Arbeitsaufwand und weist darauf hin, dass wir froh sein können, das uns der neue 5. Gang aus Kulanz nicht in Rechnung gestellt wird (das wären nochmals Euro 500), sondern nur die Lohnkosten. Ich habe allerdings von einer anderen Werkstatt gehört, das, da der eigentliche Reparatur-Auftrag ja nicht erfüllt worden ist, damit auch die Kosten für den Ein- und Ausbau des 5. Ganges nicht von uns gezahlt werden müsste.

Daher wollte ich wissen, ob diese Auffassung richtig ist oder diese Arbeitskosten von uns zu zahlen sind.

Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen, Ratschläge und Kommentare.

Grüsse, Anja

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Hallo!

Zu den Details: der 5. Gang bei unserem Wohnmobil sprang immer
raus und die Auskunft einer Fachwerkstatt war, dass dieser
ausgetauscht werden kann - allerdings ohne Garantie, dass das
Problem damit behoben wäre. Diese Klausel habe ich auch bei
Auftragserteilung unterschrieben.
(…)
Es wurde aber nie darüber gesprochen,
dass die schon durchgeführten Arbeiten zusätzlich Euro 350
kosten würden.
Nun fordert die Werkstatt für den erfolglosen Umbau des 5.
Ganges (Ein- und Ausbau des 5. Ganges) alos zusätzliche Euro
350 für den Arbeitsaufwand und weist darauf hin, dass wir froh
sein können, das uns der neue 5. Gang aus Kulanz nicht in
Rechnung gestellt wird (das wären nochmals Euro 500), sondern
nur die Lohnkosten.

Dieser Teil ist m. E. kein Werkvertrag, sondern ein Dienstvertrag, weil ausdrücklich kein fertiges Werk (funktionierendes Getriebe), sondern nur die Arbeitsleistung („Reparaturversuch“) vereinbart wurde.
Wäre es dagegen ein Werkvertrag, würde nur im Falle einer erfolgreichen Reparatur die Gegenleistung geschuldet.
=> Die 350 EUR für den Reparaturversuch sind durch Erbringen der Leistung zu zahlen.

Wir haben dann in Absprache
mit der Werkstatt selber ein Austauschgetriebe besorgt und den
Austausch des Getriebes mit der Werkstatt vereinbart.
Kostenpunkt Euro 350.

=> Dieser gesonderte Werkvertrag hat den Getriebeaustausch zum Inhalt. Mit Einbau des Getriebes ist dieser Vertrag erfüllt und die Zahlung zu leisten.

Ciao!
Nemo