Sorry, Du hast recht - ist sonst nicht meine Art. Ich war nur so darin beschäftigt meinen Beitrag so vage wie möglich zu verfassen, damit dieser nicht als „Rechtsberatung“ angesehen wird, dass ich mich mehr auf den Inhalt als auf die Form konzentriert habe. Nochmals Sorry!
Zu den Details: der 5. Gang bei unserem Wohnmobil sprang immer raus und die Auskunft einer Fachwerkstatt war, dass dieser ausgetauscht werden kann - allerdings ohne Garantie, dass das Problem damit behoben wäre. Diese Klausel habe ich auch bei Auftragserteilung unterschrieben.
Der 5. Gang wurde also ausgetauscht doch dann kam der Anruf der Werkstatt dass die Reparatur nicht das Ergebnis gebracht hat und das ganze Getriebe getauscht werden müsste. Diese Aktion sollte Euro 3.000 kosten. Wir haben dann in Absprache mit der Werkstatt selber ein Austauschgetriebe besorgt und den Austausch des Getriebes mit der Werkstatt vereinbart. Kostenpunkt Euro 350. Es wurde aber nie darüber gesprochen, dass die schon durchgeführten Arbeiten zusätzlich Euro 350 kosten würden.
Nun fordert die Werkstatt für den erfolglosen Umbau des 5. Ganges (Ein- und Ausbau des 5. Ganges) alos zusätzliche Euro 350 für den Arbeitsaufwand und weist darauf hin, dass wir froh sein können, das uns der neue 5. Gang aus Kulanz nicht in Rechnung gestellt wird (das wären nochmals Euro 500), sondern nur die Lohnkosten. Ich habe allerdings von einer anderen Werkstatt gehört, das, da der eigentliche Reparatur-Auftrag ja nicht erfüllt worden ist, damit auch die Kosten für den Ein- und Ausbau des 5. Ganges nicht von uns gezahlt werden müsste.
Daher wollte ich wissen, ob diese Auffassung richtig ist oder diese Arbeitskosten von uns zu zahlen sind.
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen, Ratschläge und Kommentare.
Grüsse, Anja
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