Der Hersteller hat der Rückgabe eines defekten Ultrabook zugestimmt, der Händler weigert sich jedoch, die im Zusammenhand mit dem Kauf angefallenen Kosten zu erstatten (SW-Installation, erfolglose Reparatur).
Ich denke, bei einer Rückabwicklung sollte der Käufer in den Stand versetzt werden, den er ohne den Kauf gehabt hat (abgesehen vielleicht von der Software selbst, die ja ggf. auf einem anderen, neuen PC laufen kann).
Wer weiss was mehr:wink: … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…