Rückforderung von Geschenken durch Betreuer

Folgender Sachverhalt wirft Fragen auf:

Ein Einzelkind und zwei Geschwisterkinder bekommen über mehrere Jahre von einem älteren Nachbar Geld- und Sachgeschenke. Nun hat die Putzfrau des Herrn dafür gesorgt, dass dieser für unmündig erklärt wurde (ein Grund waren auch diese Geschenke) und einen Betreuer bekommen hat. Dies war vor 3 Monaten.

Nun haben die Eltern des Einzelkindes und die Eltern der Geschwisterkinder vom Betreuer ein Schreiben mit genau dem gleichen Inhalt erhalten. Die Eltern werden aufgefordert, die Geschenke und das Geld, das die Kinder im letzten Jahr erhalten haben, zurückzugeben. In dem Schreiben wird nicht eindeutig genannt, welches Kind welches Geschenk erhalten hat. Es werden 4 Geschenke genannt, die die Kinder bekommen haben - aber eben nicht welches Kind konkret. Auch wird nur allgemein von Geldgeschenken gesprochen. Es wird nicht genau genannt, das Kind A, Kind B und Kind C an einem bestimmten Tag einen bestimmten Betrag erhalten haben. Die Eltern wissen dies auch nicht mehr.

Der Nachbar ist nicht verarmt und möchte die Geschenke auf keinen Fall zurück. Die meisten Geschenke wurden bei Verandhäusern bestellt, als der alte Herr noch geschäftsfähig war.
Der Betreuer behauptet nun, dass er diese an die Verandhäuser zurückschicken muss.

Nun gibt es folgende Fragen:

  1. Kann der Betreuer die Geschenke zurückfordern, die gemacht wurden, als der Nachbar noch geschäftsfährig war?

  2. Kann der Betreuer Geschenke zurückfordern, wenn es überhaupt keine Beweise für die Geschenke gibt? Der Betreuer weiß ja nicht einmal, welches Kind welches Geschenk bekommen hat bzw. wie viel Geld jedes Kind bekommen hat. Er hat lediglich Rechnungen für die Geschenke gefunden. Aus denen aber ja nicht ersichtlich ist, wer die Dinge bekommen hat.

3.  Was sollen die Eltern machen, wenn der Nachbar weiterhin Geld an die Kinder verschenkt, es aber nicht zurücknimmt?

  1. Darf der Nachbar über das Bargeld, das er monatlich von seinem Betreuer zugeteilt bekommt frei verfügen?

  2. Müssen die Eltern auf das Schreiben des Betreuers antworten? Es wurde mit der normalen Post geschickt. Könnte also gar nicht angekommen sein.

Jedem muss nachgewiesen werden, was er bekommen hat. Betreuer Fordern gerne viel und kommen der Betreuung mehr schlecht als recht nach. Aus der Bereuung raus zu kommen ist sehr schwierig, da die Gerichte oft nicht in der Lage sind die Betreuung zu übersehen.

Post, die nicht vom Amtsgericht kommt (das Amtsgericht hat die Aufsicht) kann ignoriert werden.

Der Betreute erhält in der Regel nur ein Taschengeld, da der Betreuer dafür zuständig ist, das Miete, Strom usw. überwiesen wird. In der Regel zahlen die Betreuer das Taschengeld monatlich oder wöchendlich aus, sollte das monatlich ausgezahlte Geld nicht ausreichen, so wäre es wöchendlich auszuzahlen.

An einer Betreuung verdient der Betreuer sehr wenig, so dass jeder Betreuer eine Vielzahl an zu Betreuenden hat, eine Betreuung ist daher meist schlecht.

Vorher überlegen, wer einen selbst Betreuen soll und beim Rechtsanwalt eine Vorsorgeerklärung abgeben, in der auch die Betreuung geregelt ist.

MfG