Eine Krankenkasse übernimmt für einen Patienten in vollstationärer Pflege einen Teil der vollstat. Kosten (Pflegestufe III) und überweist diese an dessen Sozialhilfeträger.
Der Patient wurde mitte des Jahres 2005 dieser Pflegestufe zugeordnet.
Bei der Festsetzung der Höhe der zu übernehmenden Kosten, wird nun bemerkt, dass im Jahre 2002!!! in drei Monaten (März, August und September) von der Krankenkasse die Pflegeleistungen (damals Stufe I) an den Patient ausbezahlt wurden.
Diese Pflegeleistungen werden jetzt nach über 3 Jahren zurückgefordert.
Seit Ende des Jahres 2004 gibt es für den Patienten einen Betreuer der nun in dieser Angelegenheit tätig werden muss.
Nun meine Frage - kann die Krankenkasse nach dieser Zeit falsch ausbezahlte Beträge zurückfordern?