Rückforderung von gezahlten Pflegeleistungen

Eine Krankenkasse übernimmt für einen Patienten in vollstationärer Pflege einen Teil der vollstat. Kosten (Pflegestufe III) und überweist diese an dessen Sozialhilfeträger.
Der Patient wurde mitte des Jahres 2005 dieser Pflegestufe zugeordnet.
Bei der Festsetzung der Höhe der zu übernehmenden Kosten, wird nun bemerkt, dass im Jahre 2002!!! in drei Monaten (März, August und September) von der Krankenkasse die Pflegeleistungen (damals Stufe I) an den Patient ausbezahlt wurden.
Diese Pflegeleistungen werden jetzt nach über 3 Jahren zurückgefordert.

Seit Ende des Jahres 2004 gibt es für den Patienten einen Betreuer der nun in dieser Angelegenheit tätig werden muss.

Nun meine Frage - kann die Krankenkasse nach dieser Zeit falsch ausbezahlte Beträge zurückfordern?

Hallo,
solange keine vollstationär Pflege vorliegt und kein Antrag vom
zu Pflegenden für Sachleistungen vorliegt, hat er allein Anspruch
auf das Pflegegeld. Wenn die Kasse nun aufgrund eines Erstattungsanspruches die Pflegeleistung statt an den Sozialhilfeträger
an den zu Pflegenden ausgezahlt hat, dann ist das zunächst einmal das Verschulden der Kasse, zumal nicht anzunehmen ist, dass der zu Pflegende
diesen Irrtum der Kasse hätt bemerken müssen. Im Übrigen verjähren
Versicherungsleistungen zwei Jahre nach dem Entstehen, will heisen -
die Leistung von 2002 war am 31.12.2004 verjährt. Nachdem, was hier
geschildert wurde sehe ich kein Rückforderungsrecht seitens der Kasse.
Gruss
Günter Czauderna