Rückgabe eines Reinigungsgerätes an Vertreter und Zahlung Reinigungsgebühr

Der Vertreter konmt das Gerät bei ihr, nach längerem Briefwechsel, wieder abholen. Sie hatte die Widerrufsfrist verpasst und konnte das Gerät nicht zurückschicken, weil Gerät ohne Verpackung geliefert wurde. Wenn sie jetzt knapp 500€ bezahlt „für Reinigung des Gerätes“ kommt sie aus der Sache raus (Gerät würde sonst fast 3000€ kosten.)
Ich denke, sie sollte eine schriftliche Erklärung vorbereiten, die der Typ dann nur unterschreiben soll.
Wie formuliert sie das am besten mit knappen Worten, dass sie etwas in der Habd hat, damit dann auch wirklich Schluss und sie damit aus dem Vertrag ist?

Hallo,

zumeinen dürfen wir hier keine individuelle Rechtsberatung betreiben, was ja eindeutig in FAQ1129 gekliärt ist, und zum anderen ist uns weder der Vertrag noch die AGB’s bekannt.

Außerdem ist nicht sicher, ob der Vertreter für das Unternehmen rechtliche Erklärungen abgeben kann, d.h., selbst wenn der Vertreter etwas unterschreiben würde wäre nicht sicher, ob die Firma sich daran halten muss, es sei denn, dass die Firma die Vereinbarung mit dem Vertreter bestätigt.
Und wie überall gilt auch hier: mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

Man sollte das mit dem Unternehmen schriftlich abklären.

lG

Hallo!

Und wie überall gilt auch hier: mündliche Vereinbarungen
haben keine Gültigkeit.

Grundsätzlich sind mündliche Vereinbarungen gültig, es sei denn, Formvorschriften schreiben eine bestimmte Form vor. Der Nachweis mündlicher Vereinbarungen ist ein anderes Kapitel. Die Schriftform ist i. d. R. zweckmäßig.

Gruß
Wolfgang

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Und wie überall gilt auch hier: mündliche Vereinbarungen
haben keine Gültigkeit.

ach merger, immer noch nichts gelernt?
wieder mal kompletter unsinn. sogar wikipedia weiß das besser. bist du nicht mal in der lage, wenigstens da nachzulesen bevor du wieder mal die leute desinformierst?

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Danke für die Rückmeldungen.
Der Vorschlag kam ja schriftlich von der Firma. Der, der das Gerät gebracht und vorgeführt hat, kommt das Gerät und das Geld abholen.
Ich meinte ja nur, dass sie Gerät und Geld nicht einfach abgeben sollte sondern sich das unter dem besagten Text quittieren lässt.