Rücksendung bei Reklamationen

Wenn eine per Post gelieferte Ware defekt ist und zurückgeschickt wird, muß der Verkäufer die Portokosten für die Rücksendung erstatten?

Hallo,

BGB, §439 Nacherfüllung

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Da braucht’s glaube ich keine weiteren Worte…

Viele Grüße
Lumpi