Rücktritt aus Abo?

Hallo,

„P“ hat einen Vertrag mit Firma „XYZ“ abgeschlossen - leider hatte „P“ nicht genau hingeschaut und irgendwo seine unterschrift gesetzt, da die junge Dame in der Stadt - die ihn angesprochen hatte, vorwände für diesen Vertrag nutzte bspw. „Drogenabhänige Kids die gerade den Entzug machen, wollen sich was dazu verdienen“.

Nun hat „P“ eine Zeitschrift abonniert für die er ein Entgelt von 50€ pro Jahr an Firma „XYZ“ leisten muss. „P“ natürlich stink sauer (auch über seine eigene Dummheit) hat ein Einschreiben verfasst in welchem er den sofortigen Rücktritt (14 Tage Rücktrittsrecht verstrichen) fordert & das „Austrittsdatum“ - falls sofortiger Austritt nichtig - mitgeteilt wird.
Firma „XYZ“ antwortete nicht. Nun hat „P“ eine Mail verfasst in welcher er erneut um Mitteilung bittet, an welchem Datum er austreten darf & wieder keine Antwort.

Kann „P“ nun rechtliche Schritte einleiten ? Wenn ja - welcher § würde ihn dabei unterstützen? Und wenn nein - was kann „P“ gegen derartige Halsabschneiderei tun ?

MfG

Ich kann nicht direkt einen rechtlichen Tipp geben…

Aber:

Ich bin auch auf so eine „Strassentruppe“ reingefallen. Damals ging es um Videos, die ich auf einmal reihenweise kaufen musste.

Mein Anwalt hat denen einen Brief geschrieben, wo es im Kern darum ging, daß dieser Vertrag „sittenwidrig“ sei.

Und schon wurde der Vertrag wieder aufgelöst und ich war raus aus der Sache.

Gruß

Jochen

Hallo
Sittenwirdrigkeit?
§ 138 BGB würde ich sagen
Abs 1: Ein rechtsgeschäft das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
Abs 2: Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage , der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffäligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.

Ich würde sagen das letztere des 2. Absatzes würde hier zutreffen. Somit kannst du gegen den Vertrag angehen (nach meiner Meinung :wink:)

Liebe Grüße
nuessje

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Hallo nuessje,

danke für deinen Beitrag - „P“ wird das sicherlich weiterhelfen!

MfG
Suxx

Hallo,
richtig und vollständig zitieren wäre hier vielleicht angebracht:

„(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“ (siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html)

Worin bestehen hier die Leistung? Doch wohl in der Lieferung der Zeitung. Und wo ist der Vermögensvorteil? Doch wohl im Preis für das Abo.
Und wo ist nun das Missverhältnis? Ich sehe keins, mach mich doch mal bitte schlau.

Wenn der Unterzeichner die Erklärung für das Widerrufsrecht unterzeichnet hat und die entsprechende Frist hat verstreichen lassen, zudem auch nicht beweisen kann (Zeugen?), dass man ihm etwas falsches erzählt hat, sehe ich absolut schwarz für eine Anfechtung.

Gruß
loderunner (ianal)