Rücktritt aus Vereinsvorstand

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:
Es ist ein von der Versammlung gewähltes Vorstandsmitglied zurück getreten, die Arbeit wurde durch die verbliebenen Mitglieder übernommen.
Kann das zurückgetretene Mitglied nach ca 14 Tagen einfach seinen Posten wieder übernehmen oder muss er sich einer erneuten Wahl der Versammlung stellen? (Eine erneute Wahl ist sehr fraglich, da andere Mitglieder bereit wären den Posten zu übernehmen)

Danke für die Antworten

Hallo!

Hat ein Mitglied eines Vereinsvorstands wirksam den Rücktritt erklärt, kann es diese Erklärung nicht widerrufen, um sich so wieder in das Vorstandsamt einzusetzen.

Vielmehr ist für die spätere erneute Ausübung des Vorstandsamts eine Neuwahl notwendig.

Gruß, Franz

Hallo Franz, ab wann zählt ein Rücktritt als „wirksam“?
Das Mitglied hat einen Rundbrief an einige Mitglieder verschickt, reicht das?
Kannst du mir auch sagen wo soetwas festgeschrieben ist, gibt es da irgendein Gesetz oder Ähnliches?

Danke im voraus.

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Hallo, kugel doch einfach mal zu Vereinsrecht. Man findet da so einiges wie:
http://www.marktplatz-verein.de/vereinsrecht.htm
Gruss
Rainer

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Hallo!

Die Wirksamkeit des Rücktritts eines Vorstandmitglieds richtet sich nach den Bestimmungen der Vereinssatzung.

Enthält die Vereinssatzung keine oder keine vollständigen Regelungen für den Rücktritt eines Vorstandsmitglieds, gilt - eventuell ergänzend zur Vereinssatzung - folgendes:

Ein ehrenamtlich tätiges Vorstandsmitglied kann grundsätzlich sein Amt jederzeit zur Verfügung stellen. Der Rücktritt muss konkret erklärt werden, eine Ankündigung eines Rücktritts genügt z.B. nicht. Die Rücktrittserklärung kann wirksam sowohl gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied als auch gegenüber dem für die Bestellung zuständigen Vereinsorgan, meist die Mitgliederversammlung, abgegeben werden.

Wenn Zweifel über die Wirksamkeit des Rücktritts bestehen, können diese letztlich nur in der nächsten Mitgliederversammlung geklärt werden.

Gruß, Franz