Rücktritt vom Kaufvertrag

Guten Tag,
wir haben Anfang Oktober Möbel in einem Möbelhaus bestellt. Vertraglich wurde uns auch zugesichert, dass die Lieferung 4- 6 Wochen dauert. Da wir dort schon viel gekauft haben und immer zufrieden auch mit der schnellen Lieferung waren, ist das in Ordnung. Nun sind die Möbel immernoch nicht da!

Ich habe schon mehrfach bereits im letzten Jahr angefragt und wir wurden vertröstet, sie könnten auch nichts dazu, das läge an der Herstellerfirma der Möbel. Sie kamen uns entgegen und wir bekamen 60 (!) € Rabatt. Bei einem Kaufpreis von fast 2000 € eine Frechheit. Heute habe ich wieder dort angerufen und uns konnte immernoch nichts genaueres gesagt werden. Sie hatten auch Mitleid und ich glaube ihnen, dass sie nichts dafür können.

Aber ich will endlich die Möbel. Meine Geduld ist am Ende. Wenn das nochmal solange dauert, kann ich auch woanders die Möbel kaufen, auch wenn ich dort wieder eine Wartezeit habe kommen die vielleicht eher wie die jetzigen.

Ich habe selber ein Limit gesetzt. In 2 Wochen sollen die Möbel dastehen.

Kann ich jetzt zu der Firma gehen und meine Anzahlung zurückverlangen und vom Vertrag zurück treten? Oder muss ich da noch irgendwas beachten?

Vielen Dank
Anni

Hallo

Das ist leider nicht mei Gebiet.

MfG
AT

Hi,

sorry, auf diesem Gebiet kann ich dir leider nicht weiterhelfen!

Hallo Anni,
natürlich kannst du vom Vertrag zurücktreten. Es besteht ein rechtmäßiges Vertragsverhältnis zwischen der Firma und Dir.
Das heißt, du kannst nach §323 zurücktreten, weil der Schuldner(die Firma) nicht vertragsmäßig liefert, nachdem du aber eine angemessene Frist gesetzt hast.
Ruf an, sag denen, du willst die Möbel innerhalb zwei Wochen, sonst tritts Du vom Vertrag zurück. Damit hast Du die Frist gesetzt.
Da die Firma nichts dafür kann, verletzt sie das Vertragsverhältnis nicht schuldhaft, d.h. du könntest jetzt keinen Schadenersatz von dieser Firma fordern.
Zur Info: So wie Du vom Vertrag mit der Firma zurücktritts, treten die dann vom Vertrag mit dem Möbelhersteller zurück, aus ähnlichen Gründen.
Bist du vom Kaufvertrag zurückgetreten, besteht keine rechtliche Grundlage mehr dafür, dass die von Dir Geld bekommen haben und du hast nach §812 einen Herausgabeanspruch für das Geld.

Soweit mein Grundkurswissen aus Wirtschaft und Recht^^.
Lass es mich wissen, wenn du noch fragen hast oder ob es dir hilfreich war oder nicht.
Viele Grüße
Tim

Hallo, ich bin kein Rechtsexperte, würde aber vorschlagen sich bei einer
Verbraucherschutzorganisation zu erkundigen.
Ich weiss nur aus dem normalen Geschäftsleben, dass man eigentlich eine
angemessene Nachfrist schriftlich zu setzten hat um den Vertrag zu beenden.
Andere Variante wäre natürlich im Geschäft entsprechend aufzutreten.
Es ist eben, da eine Anzahlung geleistet wurde, ja nicht nur damit getan, den Vertrag
aufzuheben, sondern man will ja die Anzahlung zurück.
Weiters ist die Frage: sind es Massmöbel, die extra angefertigt werden?
Was für Klauseln hat der Vertrag sonst noch?

OL

Hallo,
es sind keine „Maßmöbel“, sondern normale Wohnzimmerschränke.Ich war sehr oft in dem Geschäft und hab Rabatz gemacht. Ich habe auch unter Zeugen gesagt, dass ich bis Weihnachten die Möbel will, daher hat man mir danach den Rabatt angeboten.

Den Vorschlag mit der Verbraucherzentrale finde ich gut, da muss man nicht gleich zum Anwalt.
Vielen Dank!

Dankeschön.

Das war sehr hilfreich!