Rücktritt vom Vorstandsamt möglich?

Ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, einen Tipp hierzu zu erhalten:

Jemand ist vor einem Jahr zum 2. Vorstandsvorsitzenden und Schriftführer eines Chores und gleichzeitig eingetragenem Verein gewählt worden. Nun hat dieser 2. Vorsitzende aus beruflichen und familiären Gründen keine Zeit mehr, dem Verein im angedachten Rahmen zur Verfügung zu stehen. Dies wurde dem bisherigen Vorstand mitgeteilt und im Nov. 04 in einer Chorprobe unter Zeugen der Rücktritt erklärt.

Daraufhin wurde eine Mitgliedsversammlung im Jan.05 einberufen, bei der ein neuer 2. Vorsitzender gewählt werden sollte. Nun haben im Rahmen der Hauptversammlung die bestellten Kassenprüfer die Entlastung des Vorstandes nicht empfohlen, da der Kassenwart nicht in der Lage war, eine ordungsgemäße Kassenführung vorzulegen. Die Mitgliedsversammlung folgte der Empfehlung und beschloss keine Entlastung. Dies war für den 1. und 2. Vorsitzenden total überraschend, da bisher die Schatzmeisterin nicht von Problemen oder
Schwierigkeiten berichtet hat. Man hat dem 2. Vorsitzenden dann gesagt, daß eine Neuwahl damit nicht mehr möglich ist und der 2. Vorsitzender weiterhin im Amt bleiben müsste, bis der Vorstand entlastet würde.

Stimmt das? Laut den von mir konsultierten Quellen stimmt das nicht.
Wo finde ich hier evtl. eine eindeutige Quelle?

Danke schon jetzt für eine hilfreiche Auskunft!

Danke und viele Grüsse,

Christian

Christian

Rücktritt vom Amt (macht der Vorstand) und Entlastungsbeschluss der Mitgliederversammlung sind 2 Paar Schuhe. Das eine geht ohne das andere.
Gruß aus Berlin

Der Rücktritt ist absolut ok und wird durch die fehlende entlastung nicht angetastet. Hierfür hat ja auch inzwischen eine Nachfolge-Wahl stattgefunden.
Die fehlende entlastung sorgt nur dafür, dass ggf. die betroffene Person für „Unregelmäßigkeiten“ in der Zeit, für die er nicht entlastet wurde, noch im Sinne es Vereinsrechtes haftet. Insofern mag der Betroffene vielleicht ja sogar noch Interesse haben, als Vorstandsmitglied weiterhin über die Dinge des Vorstanden - insbesondere die Aufklärung der "Probleme, die zur Verweigerung der entlastung geführt haben - unterrichtet zu werden; aber zurücktreten und Neuwählen für die Zukunft ist immer möglich. Das wäre ja auch so, wenn z.B. ein Vorstandsmitglied verstirbt; da nützt auch die fehlende Entlastung nix…da müsste auch neu gewählt werden.
Gruß
Matthias

Hallo Matthias,

herzlichen Dank für Deine Hilfe!

LG, Christian

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