Ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, einen Tipp hierzu zu erhalten:
Jemand ist vor einem Jahr zum 2. Vorstandsvorsitzenden und Schriftführer eines Chores und gleichzeitig eingetragenem Verein gewählt worden. Nun hat dieser 2. Vorsitzende aus beruflichen und familiären Gründen keine Zeit mehr, dem Verein im angedachten Rahmen zur Verfügung zu stehen. Dies wurde dem bisherigen Vorstand mitgeteilt und im Nov. 04 in einer Chorprobe unter Zeugen der Rücktritt erklärt.
Daraufhin wurde eine Mitgliedsversammlung im Jan.05 einberufen, bei der ein neuer 2. Vorsitzender gewählt werden sollte. Nun haben im Rahmen der Hauptversammlung die bestellten Kassenprüfer die Entlastung des Vorstandes nicht empfohlen, da der Kassenwart nicht in der Lage war, eine ordungsgemäße Kassenführung vorzulegen. Die Mitgliedsversammlung folgte der Empfehlung und beschloss keine Entlastung. Dies war für den 1. und 2. Vorsitzenden total überraschend, da bisher die Schatzmeisterin nicht von Problemen oder
Schwierigkeiten berichtet hat. Man hat dem 2. Vorsitzenden dann gesagt, daß eine Neuwahl damit nicht mehr möglich ist und der 2. Vorsitzender weiterhin im Amt bleiben müsste, bis der Vorstand entlastet würde.
Stimmt das? Laut den von mir konsultierten Quellen stimmt das nicht.
Wo finde ich hier evtl. eine eindeutige Quelle?
Danke schon jetzt für eine hilfreiche Auskunft!
Danke und viele Grüsse,
Christian