Guten Abend
Stimmt es, dass wenn A z.B. eine von der Krankenkasse verordnete Kur bei schon seit Februar 2007 andauernder Krankheit (Kur sollte dann z.B. im Dezember sein) das Krankengeld rückwirkend zum August desselben Jahres zurückzahlen muss, obwohl A mit sofortiger Wirkung zum neuen Jahr 2008 gesund geschrieben wird und kein Krankengeld mehr in Anspruch nimmt?
Danke
K