Rückzahlung von Krankengeld bei Nichtantritt

Guten Abend

Stimmt es, dass wenn A z.B. eine von der Krankenkasse verordnete Kur bei schon seit Februar 2007 andauernder Krankheit (Kur sollte dann z.B. im Dezember sein) das Krankengeld rückwirkend zum August desselben Jahres zurückzahlen muss, obwohl A mit sofortiger Wirkung zum neuen Jahr 2008 gesund geschrieben wird und kein Krankengeld mehr in Anspruch nimmt?

Danke

K

Guten Abend

Stimmt es, dass wenn A z.B. eine von der Krankenkasse
verordnete Kur bei schon seit Februar 2007 andauernder
Krankheit (Kur sollte dann z.B. im Dezember sein)

NICHT ANTRITT (SORRY :wink: )

das Krankengeld rückwirkend zum August desselben Jahres
zurückzahlen muss, obwohl A mit sofortiger Wirkung zum neuen
Jahr 2008 gesund geschrieben wird und kein Krankengeld mehr in
Anspruch nimmt?

Danke

K

Hallo,
das kann man so beim besten Willen nicht beantworten, da es sich hier
um eine „Einzelfallentscheidung“ handelt.
Grundsätzlich kann aber ausgezahltes KRankengeld nur dann zurückgefordert werden wenn der Versicherte zeitgleich auch andere
Leistungen (Gehalt,Arbeitslosengeld, Übergangsgeld) erhalten
hat oder wenn Betrug vorliegt, ansonsten gilt die Faustregel dass
Krankengeld nur für die Zukunft „verweigert“ werden kann.
Selbst bei Fällen von Verletzung der Mitwirkungspflicht ist es
nicht möglich bereits ausgezahltes KRankengeld zurückzufordern, auch hier
gilt Verweigerung für die Zukunft.
Gruß
Czauderna