Rügefristen bei einem Kauf

Hallo ich habe kurz eine Frage.

ich schreibe morgen eine AWL prüfung und hab gerade das Theme Rügefristen etc. angeschaut.

Folgendes: der Kaufmann ist ja verpflichtet sofort nach erhalt der Ware zu prüfen ob es offene Mängel gibt.

Wie ist es beim Privatmann. Ich habe hier folgendes:
Offene Mängel / Versteckte Mängeö innerhalb 2 Jahre nach lieferung der Neuware.

Frage:
Wenn ich es also nach 2 Jahren meine Ware erst anschau bin ich also selber schuld? Wenn ich einen Lattenrost kaufe und der brüchig ist und ich das Bett erst nach 3 Jahre Teste (Geästezimmer) kann ich nicht mehr Schadensersatz verlangen odeR?

Fall:
Bei gebrauchter Ware innerhalb einem Jahr.

Als Besonderheit hab ich dabei stehen nach 6 monaten ist die Beweislasfpflicht beim Käufer das der Mängel bei Kauf schon existierte.
Frage:
Das bezieht sich nur auf einen Kauf von gebrauchter Ware, oder ist dsa auch bei Neuwaren so?

Arglitische Täuschung
= Innerhalb von 3 Jahren, doe Frist beginnt erst am Schluss des Jahres in dem der Käufer vom Mangel Kenntnis erlang.

Frage: heißt das also nach kauf innerhalb von 3 Jahren muss ich das bemerken oder kann ich es auch nach 10 jahre merken und mir dann 3 Jahre zeit lassen das zu melden?

Wäre sehr dankbar wenn mir da jmd klarheit verschaffen könnte.

Danke vorab
mfg
Thomas

Wie ist es beim Privatmann. Ich habe hier folgendes:
Offene Mängel / Versteckte Mängeö innerhalb 2 Jahre nach
lieferung der Neuware.

Das ist die Verjährungsfrist, ja.

Frage:
Wenn ich es also nach 2 Jahren meine Ware erst anschau bin ich
also selber schuld? Wenn ich einen Lattenrost kaufe und der
brüchig ist und ich das Bett erst nach 3 Jahre Teste
(Geästezimmer) kann ich nicht mehr Schadensersatz verlangen
odeR?

Doch, aber der Verkäufer wird sich vermutlich auf Verjährung berufen, und dann kann man den Anspruch nicht mehr durchsetzen. (Er besteht theoretisch noch.)

Das bezieht sich nur auf einen Kauf von gebrauchter Ware, oder
ist dsa auch bei Neuwaren so?

Das gilt immer, weil Gewährleistung immer nur eintritt, wenn beim Gefahrenübergang die Sache einen Mangel hat.

Frage: heißt das also nach kauf innerhalb von 3 Jahren muss
ich das bemerken oder kann ich es auch nach 10 jahre merken
und mir dann 3 Jahre zeit lassen das zu melden?

Zunächst mal ist es ein Jahr, nicht drei. Und dann gilt eben: Nach zehn Jahren ist endgültig Schluss. Also kann man sich nach fünf Jahren noch ein Jahr Zeit lassen, aber eben nicht mehr nach zehn. Ein Jahr ab Kenntnis, aber allerhöchstens zehn Jahre eben.

Viel Erfolg für die Klausur!