Satellitenschüssel

Unsere Satellitenschüssel hängt auf unserem Balkon an der Wand. Kann der Vermieter darauf bestehen, daß die Schüssel abmontiert werden muß?

Dankeschön,
Ela!

ja, das kann er.
ein recht auf eine schüssel hast du nur dann wenn du ausländer bist und deinen heimatsender sehen möchtest oder aber wenn es sonst keine möglichkeit des fernsehempfang gibt.
wenn z.b keine antenne da ist oder wenn kein kabel da ist.
ansonsten kann der vermieter es untersagen weil nämlich die schüssel optisch das bild stören kann und weil ja löcher in die haussubstanz gebohrt werden müssen um das ding aufhängen zu können.

sonja

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Hi,
du hast einerseits das Recht auf freie Entfaltung deiner Persönlichkeit. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Fernsehprogramme zu empfangen, die über die normale terrestrische Antenne nicht zu sehen sind.
Wenn der Vermieter eine Gemeinschafts-Satellitenempfangsanlage für das Haus installiert hat oder alternativ einen Kabelanschluß zur Verfügung gestellt hat, kann er darauf verweisen.
Wenn nicht und er dies verweigert, kannst du getrost auf deinem Balkon eine Satelliten-Empfangsanlage montieren. Dein Recht geht über das Recht des Vermieters am einheitlichen Bild des Hauses hinaus.
Gruß,
Francesco

Hi,
du hast einerseits das Recht auf freie Entfaltung deiner
Persönlichkeit. Dazu gehört auch die Möglichkeit,
Fernsehprogramme zu empfangen, die über die normale
terrestrische Antenne nicht zu sehen sind.
Wenn der Vermieter eine Gemeinschafts-Satellitenempfangsanlage
für das Haus installiert hat oder alternativ einen
Kabelanschluß zur Verfügung gestellt hat, kann er darauf
verweisen.
Wenn nicht und er dies verweigert, kannst du getrost auf
deinem Balkon eine Satelliten-Empfangsanlage montieren. Dein
Recht geht über das Recht des Vermieters am einheitlichen Bild
des Hauses hinaus.
Gruß,

Francesco

Hiho

Francesco du scheinst dich ja gut auszukennen. Ich stehe allerdings auch auf dem Standpunkt das es ist nicht erlaubt ist.

Könntest du deine Aussage daher evtl. Begründen ( Urteil o.ä. )

MfG

schüssel optisch das bild stören kann und weil ja löcher in
die haussubstanz gebohrt werden müssen um das ding aufhängen
zu können.

hmmmm…

demnach dürfte der Vermieter mir auch untersagen meinen Blumentopf oder ´ne Wäscheleine anzubringen, da ich dafür auch Dübel in die Wand kloppen müsste.

Seit wann benötige ich die Erlaubnis meines Vermieters die Bohrmaschine anzusetzen ?

Also solange du die Löcher nicht mit TNT reinsprengst und sie nach Auszug wieder fachmännisch schließt, sollte zumindest diese Begründung des Schüsselverbotes haltlos sein.

Gruß

Matthias

Hier noch ein Link
Hiho

hab ich eben aus dem Archiv gekramt.
Vielleicht hilft es dir weiter

http://www.mietrecht4free.de/i4f/ubmedia/_navig/navi…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

demnach dürfte der Vermieter mir auch untersagen meinen
Blumentopf oder ´ne Wäscheleine anzubringen, da ich dafür auch
Dübel in die Wand kloppen müsste.

Seit wann benötige ich die Erlaubnis meines Vermieters die
Bohrmaschine anzusetzen ?

auch hmmm… bei uns ist es z.B. untersagt oberhalb der Balkonbrüstung die Fassade zu „verschandeln“, also keine Wäscheleine über der Brüstung… Keine Hängematte… ;-(
Aber nicht wegen der Bausubstanz, sondern wegen der Optik…

Zauberm@usle

Hi,
es gibt hierzu das vielzitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (BVerfG BvR 1687/92 vom 09.02.1994).
Gruß,
Francesco

Link
www.astra.de

Dort gab es jedenfalls früher auch ausführliche rechtliche Hinweise zum Aufstellen.

auch hmmm… bei uns ist es z.B. untersagt oberhalb der
Balkonbrüstung die Fassade zu „verschandeln“, also keine
Wäscheleine über der Brüstung… Keine Hängematte… ;-(
Aber nicht wegen der Bausubstanz, sondern wegen der Optik…

Zauberm@usle

Hallo,

wie weit ein Vermieter hier Einschränkungen diktieren kann ist so eine Sache. Wenn Dein Vermieter das Gesicht Deiner Oma hässlich findet, kann er ja auch nicht verbieten, das Du sie auf den Balkon lässt.
Alles was auf dem gemieteten Balkon stattfindet, kann der Vermieter nur untersagen, wenn es vom üblichen extrem abweicht.

Gruß

Matthias

so eine Sache. Wenn Dein Vermieter das Gesicht Deiner Oma
hässlich findet, kann er ja auch nicht verbieten, das Du sie
auf den Balkon lässt.

o)) dann lass ich meine Oma nicht auf den Balkon *gg*

Oder sie darf dort nur liegen…

Ausserdem ist meine Oma ja kein Dauerzustand. Darum geht es ja…
Ich darf ja auch einen Sonnenschirm aufspannen der mir zusagt, allerdings darf ich ihn nicht an die Wand nageln… *gg*

Gruss Zauberm@us