Schadenersatz nach Verleumdung

Liebe/-r Experte/-in,

eine kurze Frage. Ich wurde auf Grund von Verleumdungen entlassen. Ich kann aber alles nachweislich widerlegen. Wenn ich jetzt klage, kann ich dann auf finanziellen Schadenersatz einklagen und wenn ja welche Summe ist angemessen? Oder legt der Richter die Summe fest? Danke im voraus

Gruss Oli

eine(?) kurze Frage.

  1. Wenn ich jetzt klage, kann ich dann auf finanziellen Schadenersatz einklagen und wenn ja welche Summe ist angemessen?

  2. Oder legt der Richter die Summe fest?

Hallo, Oli,

gegen wen soll geklagte werden? Gegen Arbeitgeber (kurze Fristen!!) oder gegen den Verleubner?

Der Schaden muss i m m e r berechnet und beziffert werden, sonst ist es kein Schaden. Der Richter/in legt gar nichts fest.

Ausnahmen gibt es nur beim Schmerzensgeld, das hier auch in Frage kommt, aber nur in zweiter Linie. Auch hier muss eine Größenordnung genannte werden, also etwa: „nicht unter XXX,XX €“. Die Angemessenheit kann hier nicht beureilt werden, das hängt von den näheren Umständen ab.

Von einer Klage ohne anwaltlichen Beistand muss ich bei diesem Sachverhalt abraten!!

MfG

Vierten

Hallo,
eines vorweg: Ich rate dir, zu einem Anwalt zu gehen. Sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein.

Nun ein paar Hinweise, ohne Gewähr.

kann ich dann auf finanziellen Schadenersatz
einklagen und wenn ja welche Summe ist angemessen?

>>>>>Es kommt darauf an, wer dich verleumdet hat. Ist bei demjenigen was zu holen? Dann ist wichtig, wie lange du beschäftigt gewesen bis und wie hoch dein Gehalt zuletzt gewesen ist.>>>>>Man kann ja alles Mögliche beantragen, aber das Gericht entscheidet schließlich (es sei denn, dass du dich einen Vergleich einlässt, was für das Gericht und die Anwälte immer gut ist, für die Parteien selten bis nie).

Willst du denn nicht vielleicht wieder eingestellt werden, wenn du doch alles widerlegen kannst?

Gruß
Januario

Hallo Olli,

ja, aber die beweise müssen hieb uns stichfest sein.
du kannst gegen den verleumder klagen, und oder gegen den arbeitgeber wegen wiedereinstellung.

schmerzensgeld ja, kommt konkret auf den fall an, fordere 3.000,- ob i.o. legt dann der richter fest.

grüße hook

Danke für die Antwort, ich such mir jetzut einen Anwalt.

Gruss Oli

Danke für die Antwort. Ich suche mir jetzt einen Anwalt. Gruss oli

Danke für die Antwort. Ich suche mir jetzt einen Anwalt. Gruss oli.

Sehr geehrter Herr,

Sie sollten auf jeden Fall auf Unwirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen. Üblicherweise wird so etwas verglichen und Sie erhalten eine Abfindung (meist ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit). Bitte aber aufpassen ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Sicherlich wäre es sinnvoll, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Ich bin incht sicher, ob ich bereits geantwortet habe- also hier uU nochmal:
Kündigungen muss kurzfristig widersprochen werden - ggf. sind Sie jetzt schon zu spät.
Natürlich können Sie schadensersatz einklagen.
Ja der RIchter setzt diesen fest. Es gibt aber Kriterien, die Ihr Arbeitsrechts-Anwalt besser kennt. Gehen Sie nur zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht!