Schadenersatz wegen eigenmächtiger Inbesitznahme

Hans befindet sich mit Bekannten in einem Vereinslokal.

Er verlässt vorzeitig die Runde. Er lässt seine Baseballcap (40 Euro Wert) auf dem Tisch liegen.

Einer der Bekannten (Udo) nimmt die Cap mit Zustimmung der Anderen an sich, in der Absicht, sie Hans wiederzugeben. Der Wirt des Vereinslokals wird nicht darüber informiert.

Am nächsten Tag geht Hans zum Lokal und fragt den Wirt, ob dieser seine Cap gefunden hat. Der Wirt verneint.

Nach etwa drei Wochen kauft sich Hans eine neue Cap (40 Euro), da Udo ihn nicht darüber informiert hat, dass er die Cap von Hans an sich genommen hat.

Nach etwa vier Wochen trifft Hans wieder Udo im Verein und bekommt von Udo die Cap.

Hans bedankt sich bei Udo für die Cap und verlangt von Udo die Kostenerstattung der neuen Cap. Außerdem geht die neue von Hans gekauft Cap in das Eigentum von Udo über.

So verlangt es Hans.

Wie ist die Rechtslage?

gut, aber irgendwie richt das nach hausarbeit…