Schadenersatzansprüche bei Sturz

Moin.

Meine Mutter ist auf dem Gehweg über eine hochstehende Baumwurzel gefallen und hat sich das Bein/Arm gestaucht.
Nase hat auch etwas abbekommen.
War gestern auch beim Arzt um sicher zu gehen das nichts gebrochen ist.
Heute war Sie im Rathaus und hat die Auskunft bekommen das der Baum wo die Wurzel hochsteht nicht der Gemeinde gehört sondern dem Besitzer des angrenzenden Grundstück.
Es sind schon mehrere Leute über die Wurzel gestolpert und der Gemeinde ist das Problem auch bekannt, nur kann Sie nichts machen bzw. den Schaden nicht beheben kann da es ja wie oben schon geschrieben in Privatbesitz ist.
Kann man nun einen Schadenersatz geltend machen und gibt es bestimmte Tagessätze bzw. Pauschalbeträge.
Muss noch dazu schreiben das meine Mutter Rentnerin ist.
Freue mich über jede Antwort.

Gruss,Norden1966

hallo norden 1966

zunächst gute bessereung für deine mutter,

wen die gemeine von der sache weis, hat sie eigentlich den verursacher - insbesondere wenn es sich um einen öffentlichen weg handelt - aufzufordern die störende ursache zu beseitigen. unterbleibt dies hat eigentlich die gemeinde das recdht der behebung der störung auf kosten des verursachers !

warum haben die eigentlich nichts gemacht ?

zur haftung besteht diese für den grundstückseigentümner auf dessen grundstück sich der baum befindet. schadenersatzansprüche sind an diesen bzw. über diesen an dessen haftpflichtversicherer zu stellen. über den grundstückseigentümer/ oder mieter des grundstückes da kein direktanspruch gegen den haftpflichtversicherer besteht.

aber auch schadenersatz gegen die gemeinde wegen unterlassung wäre denkbar. versicherer der gemeinde herausfinden und diesen über die gemeinde anschreiben.

pauschalsätze für schmerzensgeld gibt es so nicht. es kommt auf die art und weise der verletzung an. dies wird durch ein attest des behandelnden arztes bescheinigt. schmerzensgeld wird nach tabelle hacks-ring-böhm auf grund vergleichbarer verletzungen bemessen.

ohne das attest zu kennen, könnten aber etwa 500,- bis 800,- eur schmerzensgeld realistisch sein. ebenso sachschaden für z.b. beschädigte bekleidung. es könnte auch noch, kommt aber auf die verletzungsfolgen an, ein haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden. etwa bis zu 23,- eur tag auf die dauer der 100 % erwerbsunfähigkeit. bei rentnern soll der arzt eine hypothetische arbeitsunfähigkeit angeben.

vielleicht konnte ich etwas helfen !

grüße hook