Schadensersatz von Geschäftsunfähigen

Hallo,
ich würde gerne wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn ein Geschäftsunfähiger bspw. ein Fahrrad kauft und bezahlt, der Vormund jedoch später das Geld zurückverlangt.
Grundsätzlich sind Verträge mit Geschäftsunfähigen unwirksam und man kann auch das Geld zurückverlangen.
Der Schutz von Geschäftsunfähigen steht im Vordergrund.
Kann der Verkäufer jedoch das Fahrrad bzw. Schadenersatz verlangen, wenn es geklaut oder es durch einen Unfall stark beschädigt wurde?

Danke im Vorraus