Schadensersatzforderung wegen Antragsfälschung

Hallo,
habe folgendes Problem:
Vor 9 Jahren (11/2002) hat ein Bekannter als Vertreter HGB 84
mit einem weiteren Kollegen einem Kunden eine Fondspolice vermittelt. Beim Antrag (Durchschrift für den Kunden) hatten die beiden seinerzeit den Tarif und die Laufzeit zunächst nicht ausgefüllt, da man nicht wußte was „richtig“ war.
Die beiden waren als nebenberuflicher Vermittler tätig (Strukturvertrieb)!!
Im Büro hat man den Antrag für die Versicherung dann komplett ausgefüllt (LAufzeit und Tarif wurde eingetragen). Unterschrieben hat mein Bekannter den Antrag NICHT,
wer es gemacht hat läßt sich nicht nachvollziehen. Die Unterschrift ist nicht leserlich, nur ein Strich.

Der Antrag wurde dann bei der Versicherung eingereicht und policiert. Nun nach 9 Jahren kommt der Kunde und sagt, daß er den Tarif und die Laufzeit so nicht haben wollte und daß der Antrag gefälscht wurde.
Mit dem Strukturvertrieb (bei dem mein Bekannter damals arbeitete) hat der Kunde sich scheinbar geeinigt (Rückabwicklung).
Nun verlangt aber der AWD (so heißt der Strukturvertrieb) Schadensersatz in Höhe von 2000,-€ von meinem Bekannten.
Wie kann er sich hier gegen wehren?
Ein paar Gedanken:
a) Er ist nicht alleine beim Kunden gewesen
b) Er hat den Antrag nicht unterschrieben, bzw. man kann es ihm nicht nachweisen
c) Der Kunde hat doch eine Police bekommen, wo die Laufzeit und der Tarif zu entnehmen sei

Mein Bekannter bittet um schnelle Hilfe!

Danke

Gruß

tetris