In eine vermietete Wohnung vor geraumer Zeit eingebrochen worden. Dabei wurde die Balkontür aufgehebelt. Normalerweise hat man als Mieter eine Hausratversicherung, die diesen Einbruchschaden reguliert. Wenn der Mieter dies nicht hat, ist er doch verpflichtet, selbst die Instandsetzung zu bezahlen. In unserem Fall hat er uns (meine Eltern=Vermieter) kurz von dem Einbruch in Kenntnis gesetzt und dazu einen „Kostenvoranschlag“ eingeholt, es aber so im Raum stehen lassen, als erwarte er vom Vermieter die Kosten der Reparatur zu tragen.
Meine Fragen in diesem Zusammenhang an die Expertenrunde:
- Für Einbruch- und Schäden die durch die normale Benutzung entstehen (Glasbruch, Waschmaschiene läuft aus) muß doch der Mieter aufkommen?
- In welchen zeitl. Abständen kann man sich als Vermieter die Wohnung zeigen lassen, um zu sehen ob alles Ok ist?
Danke für Eure Antworten,
Michael