Scheidung

Hallo,

angenommen zwei Leute moechten sich scheiden lassen. Beide sind sich einig und haben schon selber entschieden wer was bekommt, d.h. moechten keinen Anwalt deswegen weder sprechen noch bezahlen. Wie und wo scheidet man sich?

Merci
Gema

Moin,

angenommen zwei Leute moechten sich scheiden lassen. Beide
sind sich einig und haben schon selber entschieden wer was
bekommt, d.h. moechten keinen Anwalt deswegen weder sprechen
noch bezahlen. Wie und wo scheidet man sich?

Bei der Scheidung herrscht Anwaltszwang, d.h. einen Anwalt braucht man - aber wie gesagt nur einen: man kann sich also einen teilen wenn man sich wirklich einig ist.

Gruß
Stefan

Bei der Scheidung herrscht Anwaltszwang, d.h. einen Anwalt
braucht man - aber wie gesagt nur einen: man kann sich also
einen teilen wenn man sich wirklich einig ist.

Hallo, Stefan,
das ist etwas ungenau.
Einen Anwalt kann man sich nicht teilen, der kann immer nur eine der Parteien (und es sind Prozessgegner, auch wenn sie sich einig sind) vertreten.

Aber wie gesagt, wenn beide sich endgültig und völlig einig sind mag das funktionieren. Ich habe aber schon erlebt, dass der „unvertretene“ Partner plötzlich ziemlich im Regen stand, weil der RA für seinen Mandanten eben doch noch etwas herausholen wollte.

Gruß
Eckard

Hallo!

Also meines diesbezüglich nur sehr sporadischen Wissens ist es in Deutschland nicht zulässig, dass sich beide Ehegatten von einem Anwalt im Scheidungsverfahren vertreten lassen. Für einen Anwalt ist es außerdem ein Standesvergehen, wenn er es trotzdem tut. Das ist zumindest mein Informationsstand.

In Österreich geht das schon mit nur einem Anwalt, weil die einvernehmliche Scheidung im Außerstreitverfahren (das heißt in D freiwillige Gerichtsbarkeit) erfolgt - das nützt in D natürlich jetzt niemandem, ich wollte es nur einmal erwähnen.

Gruß
Tom

Hallo Gema,

angenommen zwei Leute moechten sich scheiden lassen. Beide
sind sich einig und haben schon selber entschieden wer was
bekommt, d.h. moechten keinen Anwalt deswegen weder sprechen
noch bezahlen. Wie und wo scheidet man sich?

Um den Anwalt kommen diese beiden nicht herum. Ein Scheidungsantrag muss immer von einem Anwalt bei Gericht gestellt werden. Also beispielsweise geht der Mann zu einem Anwalt, dieser setzt den Antrag auf und reicht ihn bei Gericht ein. Die Frau bräuchte dann keinen Anwalt mehr, so sie dem Antrag zustimmt. Hier geht nun das Gericht nach einer Trennungszeit von einem Jahr (erst DANN ist der Scheidungsantrag auch erst wirksam) davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gericht verfügt dann für den Versorgungsausgleich die Dauer der Ehezeit, vergleicht die ausgefüllten Formulare entsprechend, setzt einen Scheidungstermin fest. Da werden dann die Rechtsfolgen der Trennung entschieden.

Hoffe, geholfen zu haben.

Jana