Scheidung in Österreich

Hallo!
Situation: Ehemann(60), Ehefrau (58), verheiratet seit 26 Jahren, beide Österreicher, vorhandene Werte Eigentumswohnung (belastet), Ehemann allein im Grundbuch.
Ehemann ist 2003 ausgezogen, Ehefrau wohnt in der Eigentumswohnung
Ehemann Pensionist, Ehefrau Haufrau (ab 2005 kleine Eigenpension)
Ehefrau hat 2004 Scheidung eingereicht
1.Frage: Höhe der Unterhaltsleistung bei gerichtlichen Verschulden des Ehemannes Höhe der Unterhaltsleistung bei gerichtlichen Verschulden der Ehefrau

2.Frage: Wenn Ehemann Wohnung verkauft(es bleiben max.20.000 Euro übrig), muss er der geschiedenen Ehefrau Wohnmöglichkeit stellen? Oder soll Ehemann der Ehefrau Eigentumswohnung zum Wohnen überlassen? (Wohnrecht oder Miete)

3.Frage: Soll Ehemann zu einer kostensparenden und schnelleren Scheidung ein alleiniges Verschulden auf sich nehmen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Hallo!

Vorweg: ohne alle Umstände des Einzelfalles zu kennen, kann man keine konkreten Tipps geben. Wenn du eine Rechtsberatung brauchst, dann solltest du dich an einen Anwalt wenden.

Ich bin auch nicht so ein Experte im Scheidungsrecht, aber ich versuchs mal:

Situation: Ehemann(60), Ehefrau (58), verheiratet seit 26
Jahren, beide Österreicher, vorhandene Werte Eigentumswohnung
(belastet), Ehemann allein im Grundbuch.
Ehemann ist 2003 ausgezogen, Ehefrau wohnt in der
Eigentumswohnung
Ehemann Pensionist, Ehefrau Haufrau (ab 2005 kleine
Eigenpension)
Ehefrau hat 2004 Scheidung eingereicht
1.Frage: Höhe der Unterhaltsleistung bei gerichtlichen
Verschulden des Ehemannes Höhe der Unterhaltsleistung bei
gerichtlichen Verschulden der Ehefrau

Bei Alleinverschulden des Ehemannes müsste dieser Unterhalt zahlen, das wären so 1/3 des Einkommens. Wenn die Frau natürlich selbst Einkommen hat (Eigenpension) mindert das natürlich den Unterhaltsanspruch. Wäre die Ehefrau alleinschuldig, so würde der Mann deswegen trotzdem keinen Unterhaltsanspruch haben, weil er ja selbst eine Pension bekommt und daher keinen Unterhalt benötigt. Achtung: es gibt beim Verschulden auch Zwischenstufen (zB überwiegendes Verschulden - das hat alles Einflusss auf den Unterhaltsanspruch).

2.Frage: Wenn Ehemann Wohnung verkauft(es bleiben max.20.000
Euro übrig), muss er der geschiedenen Ehefrau Wohnmöglichkeit
stellen? Oder soll Ehemann der Ehefrau Eigentumswohnung zum
Wohnen überlassen? (Wohnrecht oder Miete)

Alles was eheliches Gebrauchsvermögen ist (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen), kann vom Gericht auf Antrag nach „Billigkeit“ aufgeteilt werden. Sonst müssten sich beide Ehepartner irgendwie einigen (macht man gar nichts, nimmt jeder sein Eigentum).

3.Frage: Soll Ehemann zu einer kostensparenden und schnelleren
Scheidung ein alleiniges Verschulden auf sich nehmen?

Warum? Das hängt alles vom Einzelfall ab. Wie wäre es mit einer einvernehmlichen Scheidung? Das geht schnell und ist kostengünstig.

Gruß
Tom

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.