Scheidung und Trennungsjahr

Beginnt das Trennungsjahr nach dem Einreichen der Scheidung oder muss man zuerst ein Jahr getrennt sein und kann dann die Scheidung einreichen?

Hi Waltraud,
nach dem Gesetz beginnt das Trennungsjahr tatsächlich, wenn Ihr von Tisch und Bett getrennt lebt, also nicht mehr geschnackelt wird und Du dem Liebsten auch nicht mehr seine Unterhosen wäscht.

In der Realität, wenn Ihr Euch beide darüber einig seid, daß die Ehe aufgelöst werden soll, glaubt Euch der Familienrichter die übereinstimmende Erklärung, daß Ihr bereits seit mehr als 1 Jahr getrennt von Tisch und Bett lebt, weil Du mit Deinem Kopfkissen ins Wohnzimmer gezogen bist, er ist im Schlafzimmer geblieben, und sich seitdem ohne Deine Hilfe von Tütensuppe ernährt.

Also, bei Bedarfeinen Fachanwalt für Familienrecht befragen. Anschriften bekommst Du von der Rechtsanwaltskammer Deines Oberlandesgerichtsbezirks-

Gruß
Wilhelm

Beginnt das Trennungsjahr nach dem Einreichen der Scheidung
oder muss man zuerst ein Jahr getrennt sein und kann dann die
Scheidung einreichen?

Hallo, Waltraud!

Wilhelm hat ja bereits erläutert, wann das Trennungsjahr beginnt. Der Ablauf des Trennungsjahres muss abgewartet werden, bevor Scheidungsantrag gestellt wird (§ 1565 I BGB, Zerrüttung). Es geht aber auch so, wie von Wilhelm beschrieben! :wink:

Allerdings kann in bestimmten Fällen auch Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden (§ 1565 II BGB) und zwar dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten unzumutbar wird. Begründet werden kann eine solche Unzumutbarkeit z. B. mit einem ehebrecherischen Verhältnis.

Liebe Grüße
und einen schönen Tag!

Birgit