Scheidung Wohnwert

Fragen zum Zugewinn nach Trennung:
Ehefrau besitz das Haus und wohnt auch weiter darin. Es stehen Renovierungsarbeiten an, welche noch im Trennungsjahr beendet werden. Es wurde ein Darlehn dafür aufgenommen. Können die Raten vom Wohnwert abgezogen werden?

Welcher „Wohnwert“? Und „Ehefrau besitzt das Haus“ meint, sie ist Alleineigentümerin? Und „ein Darlehen“ wurde gemeinsam aufgenommen bzw. Bürgschaft erklärt?

Dann gilt:

Zunächst wird der Zugewinn grds. für beide Ehegatten getrennt derart ermittelt, dass das Endvermögen jedes Gatten (Stichtag: Zugang Scheidungsantrag) um das Anfangsvermögen (Stichtag: Eheschliessung) gemindert ermittelt wird. Etwaige Erwerbe durch Erbe fallen dem Anfangsvermögen des Erben zu.

Die hälftige Differenz aus beiden Zugewinnen bekäme der, der weniger Zugewinn in der Ehezeit erzielt hätte.

Unterstellt, es handelt sich um eine gemeinsames Darlehen, wäre bei der Ehefrau: Zugewinn = [(Vermögenswerte einschl. Wert des renovierten EFH) - (Darlehensanteil)] - [(Anfangsvermögen aus Vermögen einschl. unrenovierten EFH) + (Erbe)].

Beim Ehemann stellt sich die Berechnung - bis auf dem Vermögensposten Immobilie - genauso dar.

Würde der Ehemann aus Darlehensvertrg entlassen bzw. übernähme die Ehefrau Zins und Tilgung fortan allein, könnte sie den gesamt offenen Darlehensbetrag endvermögensmindernd zugrunde legen.

G imager