Scheidungrecht und Kosten

Hallo,
habe schon von ca. zwei Wochen meine Fragen weg geschickt aber habe ein Fehler gemacht, habe die Fragen Person bezogen formuliert. Jetzt versuche die korrigierte Form nochmal zu verschicken.
habe zwei Fragen die mit Scheidung verbunden sind
#1 wie es mit Scheidungskosten aussieht.
-Ehemann arbeitsunfähig, schwerbehindert, Frührentner
-Ehefrau arbeitet und wohnt schon seit über einem Jahr in der gemeinsamer Wohnung nicht mehr.
Bitte um möglich schnelle Antwort, Rat und Hilfe#2 Teilung Habe und Gut
wollte mich informieren wie es mit der Teilung der Habe und Gut bei einem Scheidung ist.
-Ehemann arbeitsunfähig, schwerbehindert, Frührentner
-Ehefrau arbeitet
-als der Ehemann noch arbeitstätig war und beide gearbeitet haben war der Einkommensverhältnis ca. 8 zu 2 was sie beide in die gemeinsame Kasse eingefügt haben. Ehemann Anteil war die 8.
-solange sie gemeinsame Konto hatten wurde es sukzessiv durch die Ehefrau auf so genannte „null“ ausgeschöpft
-genau so die gemeinsame Ersparnisse
-wie sieht es aus mit LV. Die Ehefrau hat ihre eigene vor nicht so lange Zeit gekündigt
-wie sieht es aus mit Wohnungsausstattung, Mobiliar. Es sind alles mindestens 20 Jahre alte Möbel und die Wohnung war in ziemlich desolaten zustand als sie ausgezogen war. Jetzt tut der Ehemann sie sukzessiv renovieren.
-wie sieht es aus wenn eine von beiden kurz vor der Scheidung Erbt. Wird das Erbe dann zwischen die beide geteilt?
-wie ist es mit Versicherungen bei denen die Ehefrau als Versicherungsträger eingetragen war, aber für die gemeinsame Kinder vorgesehen waren und für die haben sie zusammen, aus dem gemeinsamem Konto die Beträge bezahlt. Jetzt hat die Ehefrau sie gekündigt und das Geld kassiert
-das Auto hat auch die Ehefrau als sie vor weit über einem Jahr ausgezogen ist mitgenommen und jetzt will sie es verkaufen. Wie ist es mit der Teilung des Verkaufspreises
Bitte um möglich schnelle Antwort, Rat und HilfeGrußHenry

Hallo,
tut mir leid, ich bin ausschließlich für die psychologischen Folgen von Trennung und Scheidung zuständig. Rechtliche Fragestellungen kann ich nicht beantworten.
MFG chicobello

Hallo,
ich gehe mal davon aus, es gab bei der Eheschließung keine speziellen Vereinbarungen wie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft oder oder…

-als der Ehemann noch arbeitstätig war und beide gearbeitet
haben war der Einkommensverhältnis ca. 8 zu 2 was sie beide in
die gemeinsame Kasse eingefügt haben. Ehemann Anteil war die
8.
-solange sie gemeinsame Konto hatten wurde es sukzessiv durch
die Ehefrau auf so genannte „null“ ausgeschöpft
-genau so die gemeinsame Ersparnisse

Es ist absolut von keinem Interesse wer wieviel während der Ehe verdient und ausgegeben hat - Ehe=alles gemeinsam.
Darf man in diesem Fall davon ausgehen, dass die Ehefrau den Haushalt geführt und die Kinder versorgt hat? Was evtl. dazu geführt hat, dass sie in ihrem versicherungspflichtigen Beruf weniger verdient hat dafür aber „unbezahlt“ zuhause?

-wie sieht es aus mit LV. Die Ehefrau hat ihre eigene vor
nicht so lange Zeit gekündigt

Was während der Ehe erworben wurde und zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages noch da ist wird hälftig geteilt.

-wie sieht es aus mit Wohnungsausstattung, Mobiliar. Es sind
alles mindestens 20 Jahre alte Möbel und die Wohnung war in
ziemlich desolaten zustand als sie ausgezogen war. Jetzt tut
der Ehemann sie sukzessiv renovieren.

Sollte er vielleicht tun wenn geschieden ist oder zumind. Scheidungsantrag gestellt wurde.

-wie sieht es aus wenn eine von beiden kurz vor der Scheidung
Erbt. Wird das Erbe dann zwischen die beide geteilt?

Nein. Das Erbe eines der Ehepartner fällt in das Anfangsvermögen (unabhängig davon wann geerbt wurde) und zählt nicht zum gemeinsam erwirtschafteten Vermögen.

-wie ist es mit Versicherungen bei denen die Ehefrau als
Versicherungsträger eingetragen war, aber für die gemeinsame
Kinder vorgesehen waren und für die haben sie zusammen, aus
dem gemeinsamem Konto die Beträge bezahlt. Jetzt hat die
Ehefrau sie gekündigt und das Geld kassiert

Sie war Versicherungsnehmer, also kann sie auch auflösen. Das Geld muß ja noch irgendwo sein… also schnellstens Scheidungsantrag bevor es verschwindet.

-das Auto hat auch die Ehefrau als sie vor weit über einem
Jahr ausgezogen ist mitgenommen und jetzt will sie es
verkaufen. Wie ist es mit der Teilung des Verkaufspreises
Bitte um möglich schnelle Antwort, Rat und HilfeGrußHenry

Bei einer Scheidung wird zwingend ein Anwalt verlangt, man sollte nicht am falschen Ende sparen und selbst schnellstmöglich einen eigenen Anwalt beauftragen.

Krümelchen